Vorwort zur dritten Auflage der „Grundelemente“ Die Interpretation der „Grundelemente“ steht im Mittelpunkt. Zwar prägen vor allem die vielfältigen „juristischen Perspektiven“ das Herangehen. Aber als Diskussionsebene dient diejenige der vorrechtlichen Sichtweise des „Präambel Humanismus“. Aus semi-religiöser Sicht sorgt dabei die Idee der Versöhnung für den durchgehenden roten Faden. Ethiker wiederum könnten insbesondere an der Deutung der Gerechtigkeit interessiert sein. Die dritte Auflage bietet insgesamt erheblich erweiterte Ausführungen, nachdem die zweite Ausgabe nur wenige Ergänzungen enthielt. Um fast hundert Seiten ist die dritte Auflage angewachsen. So wird zum Rechtsinstitut der „Mediation“, deren Art und deren wachsende Bedeutung auf die Definition der entsprechenden Europäischen Richtlinie verwiesen. Auch war die Idee der „Versöhnungsperson“ zusätzlich und unter anderem mit dem „Menschenbild der EU-Grundrechtecharta“ zu erläutern. Das deutsche Strafprozessrecht enthält ferner jetzt auch eine Regelung der Rechtsfrieden stiftenden „Vereinbarung“, die üblicherweise zumindest mit einem Teilgeständnis des Angeklagten einhergeht. Zudem ist der deutsche Leitgedanke des Schuldprinzips im Lichte des Bundesverfassungsgerichts zu vertiefen. Ebenso war für das Verständnis des Strafens im weiteren Sinne auch die deutsche Sicherungsverwahrung noch einmal zu beleuchten. Nicht zuletzt aber ist die Gelegenheit der Neuauflage zu nutzen, die Frage nach Idee der Gerechtigkeit noch einmal zu vertiefen. So ist die „Uridee des Ausgleichens“ deutlicher noch herauszustellen. Zu überlegen ist auch, ob der Gleichheit als dem systemischen Kern der Gerechtigkeit nicht strukturell die Rolle eines weltlichen „heiligen Geistes“ zu kommt. Die Idee der Gerechtigkeit könnte insofern die Aufgabe wahrnehmen, Antagonismen zu überbrücken, etwa denjenigen von individueller Freiheit und kollektiver Solidarität. Ansonsten ist zu versuchen, die Mehrschichtigkeit der Idee der Gerechtigkeit noch schärfer herauszustellen.
Weniger anzeigenAus dem Vorwort: Zivilreligion. Eine Rechtsphilosophie I bildet den ersten Teil einer kleinen Trilogie. Das Vorverständnis und die Grundlagen der Idee der Zivilreligion zu umreißen, ist das Ziel. Die Leitideen der Staats- und der Rechtsphilosophien beschreiben die Eigenheiten der „Zivilreligion“, und die Präambeln der nationalen Verfassungen und transnationalen Konventionen beurkunden sie. Zu Zeiten von Rousseau war die „bürgerliche Religion“ noch als politischer Kampfbegriff gemeint und gegen die Herrschaft der Kirche gerichtet. Heute regiert mit dem Volk die Zivilgesellschaft den säkularen Staat, so dass die Zivilreligion vor allem dabei hilft, national das „Volk“ und transnational die „Menschheit“ mit höchsten ethischen Leitideen versorgen. Mit dem Wort von der „Religion“ steht das Gemeinsame und zudem das anbetungswürdige, wenngleich unerreichbar höchste Gute im Mittelpunkt. „Philosophie, Politik und das Recht“ beherrschen das Denken der westlichen Welt, und zwar seit und mit den Seelenlehren und Staatsmodellen von Platon und Aristoteles. Im Kern geht es schon bei ihnen um den Geist oder auch die Identität des Menschen. Diese Einheit ergibt sich aus einer Trinität von Naturseele, Mutseele, der Vernunftseele, bei dem die Vernunftseele im Vordergrund steht. Thomas von Aquin hat etwa im Hochmittelalter die antiken Seelenlehren auf das Christentum übertragen. Der Naturrechtler Pufendorf begründet später mit der Seele des Menschen dessen Würde. Die Entwicklung der Stadt und die Schriftkultur eröffnen und beschreiben einen großen Binnenkosmos. Ihn hat sich der prometheische Mensch gleichsam selbst geschaffen und inzwischen mithilfe der rationalen Naturwissenschaften und der Technik immer weiter ausgebaut. Dass sich der schöpferische Mensch in dieser Welt als sein eigener Herr begreift und begreifen kann, liegt zumindest nahe. Die geistige „Vernunft-Seele“, die der säkulare Mensch als seine eigene deutet, eröffnet ihm zum einen als „ratio“ die gesamten Wissenschaften. Zum anderen verlangt die Vernunft dem Menschen auch zumindest drei Selbstopfer ab, diejenige der Selbstkritik, der Selbstbeherrschung und der Selbstgesetzgebung. Gemeinsam mit anderen Menschen ausgeübt, führen die Selbstkritik, die Selbstbeherrschung und die Autonomie, zumindest in der Binnenwelt des Menschen, zu den Leitideen der Zivilreligion. Sie bestehen für das Volk in der Demokratie und Rechtstaatlichkeit. Für den einzelnen Menschen begründet dieses Selbstbild seine Würde und es rechtfertigt seine Freiheits- und Menschenrechte. Die zweite Schrift führt dann den Titel: Zivilreligion. Eine Rechtsphilosophie II. Grundelemente: Versöhnung und Mediation, Strafe und Geständnis, Gerechtigkeit und Humanität aus juristischen Perspektiven (2010). Der dritte Teil ist überschrieben mit: Zivilreligion. Eine Rechtsphilosophie III. Überbau: Demokratischer Humanismus, sozialreale Dehumanisierung, Auflösung zum synthetischen Pragmatismus der „Mittelwelt“ (2010). Die drei kleinen Schriften zur Zivilreligion ergänzen das etwas umfangreichere Buch, das den Titel „Zivilisation - Staat und Mensch, Gewalt und Recht, Kultur und Natur“ trägt und im Jahre 2009 in der ersten Auflage im Open Access der Freien Universität Berlin veröffentlicht wurde. Jenes hat sich mit der Struktur der Zivilisation, und zwar vor allem, aber nicht ausschließlich der westlichen Zivilisation beschäftigt. Die Schrift zur Zivilisation war also eher formal ausgelegt. Nunmehr sind die inhaltlichen höchsten Leitideen des Westens aufzugreifen und auszudeuten.
Weniger anzeigenAus dem Vorwort: Zivilreligion I bildet den ersten Teil einer kleinen Trilogie. Das Vorverständnis und die Grundlagen der Idee der Zivilreligion zu umreißen, ist das Ziel. Die Leitideen der Staats- und der Rechtsphilosophien beschreiben die Eigenheiten der „Zivilreligion“, und die Präambeln der nationalen Verfassungen und transnationalen Konventionen beurkunden sie. Zu Zeiten von Rousseau war die „bürgerliche Religion“ noch als politischer Kampfbegriff gemeint und gegen die Herrschaft der Kirche gerichtet. Heute regiert mit dem Volk die Zivilgesellschaft den säkularen Staat, so dass die Zivilreligion vor allem dabei hilft, national das „Volk“ und transnational die „Menschheit“ mit höchsten ethischen Leitideen versorgen. Mit dem Wort von der „Religion“ steht das Gemeinsame und zudem das anbetungswürdige, wenngleich unerreichbar höchste Gute im Mittelpunkt. „Philosophie, Politik und das Recht“ beherrschen das Denken der westlichen Welt, und zwar seit und mit den Seelenlehren und Staatsmodellen von Platon und Aristoteles. Im Kern geht es schon bei ihnen um den Geist oder auch die Identität des Menschen. Diese Einheit ergibt sich aus einer Trinität von Naturseele, Mutseele, der Vernunftseele, bei dem die Vernunftseele im Vordergrund steht. Thomas von Aquin hat etwa im Hochmittelalter die antiken Seelenlehren auf das Christentum übertragen. Der Naturrechtler Pufendorf begründet später mit der Seele des Menschen dessen Würde. Die Entwicklung der Stadt und die Schriftkultur eröffnen und beschreiben einen großen Binnenkosmos. Ihn hat sich der prometheische Mensch gleichsam selbst geschaffen und inzwischen mithilfe der rationalen Naturwissenschaften und der Technik immer weiter ausgebaut. Dass sich der schöpferische Mensch in dieser Welt als sein eigener Herr begreift und begreifen kann, liegt zumindest nahe. Die geistige „Vernunft-Seele“, die der säkulare Mensch als seine eigene deutet, eröffnet ihm zum einen als „ratio“ die gesamten Wissenschaften. Zum anderen verlangt die Vernunft dem Menschen auch zumindest drei Selbstopfer ab, diejenige der Selbstkritik, der Selbstbeherrschung und der Selbstgesetzgebung. Gemeinsam mit anderen Menschen ausgeübt, führen die Selbstkritik, die Selbstbeherrschung und die Autonomie, zumindest in der Binnenwelt des Menschen, zu den Leitideen der Zivilreligion. Sie bestehen für das Volk in der Demokratie und Rechtstaatlichkeit. Für den einzelnen Menschen begründet dieses Selbstbild seine Würde und es rechtfertigt seine Freiheits- und Menschenrechte. Die zweite Schrift führt dann den Titel: Zivilreligion II - Grundelemente; Versöhnung und Mediation, Strafe und Geständnis, Gerechtigkeit und Humanität aus juristischen Perspektiven (2010). Der dritte Teil ist überschrieben mit: Zivilreligion III. Überbau: Demokratischer Humanismus, sozialreale Dehumanisierung, Auflösung zum synthetischen Pragmatismus der „Mittelwelt“ (2010). Die drei kleinen Schriften zur Zivilreligion ergänzen das etwas umfangreichere Buch, das den Titel „Zivilisation - Staat und Mensch, Gewalt und Recht, Kultur und Natur“ trägt und im Jahre 2009 im Open Access der Freien Universität Berlin veröffentlicht wurde. Jenes hat sich mit der Struktur der Zivilisation, und zwar vor allem, aber nicht ausschließlich der westlichen Zivilisation beschäftigt. Die Schrift zur Zivilisation war also eher formal ausgelegt. Nunmehr sind die inhaltlichen höchsten Leitideen des Westens aufzugreifen und auszudeuten.
Weniger anzeigenAus dem Vorwort: Die Interpretationen von „Grundelementen der Zivilreligion“1 stehen im Mittelpunkt der Untersuchung. Dabei prägen zwar auch und vor allem die vielfältigen „juristischen Perspektiven“ das Herangehen. Aber als Diskussionsebene soll dennoch diejenige der vorrechtlichen Sichtweise des „Präambel-Humanismus“ dienen. Aus semi-religiöser Sicht sorgt dazu die Idee der Versöhnung für den durchgehenden roten Faden. Ethiker wiederum könnten insbesondere an der Deutung der Gerechtigkeit interessiert sein. Die drei Begriffspaare, die der Titel ebenfalls angibt, regieren den Inhalt der drei Teilbücher und beschreiben die drei Ausrichtungen einer humanistischen Rechtsphilosophie, und zwar als - eine humanistischen „Zivilrechtsphilosophie“, - eine humanistische „Strafrechtsphilosophie“ und - eine „Grund- und Menschenrechtsethik“. Die erweiterte vierte Auflage enthält die Untergliederung in Teilbücher, etwas neuere Literatur und einige neue Akzente. Zudem habe ich den Begriff des „Ver-Sühnens“ als Blickfang und Titel gewählt, um die alte Form und den mediativen Ursprung des Wortes „Versöhnen“2 gleich zu Beginn herauszustellen. Die dritte Auflage bietet insgesamt erheblich erweiterte Ausführungen, nachdem die zweite nur wenige Ergänzungen enthielt. So ist sie um fast hundert Seiten angewachsen. Dabei wird zum Rechtsinstitut der „Mediation“, deren Art und deren wachsende Bedeutung auf die Definition der entsprechenden Europäischen Richtlinie verwiesen. Auch war die Idee der „Versöhnungsperson“ zusätzlich und unter anderem mit dem „Menschenbild der EU-Grundrechtecharta“ zu erläutern. Das deutsche Strafprozessrecht enthält ferner jetzt auch eine Regelung der Rechtsfrieden stiftenden „Vereinbarung“, die üblicherweise zumindest mit einem Teilgeständnis des Angeklagten einhergeht. Zudem ist der deutsche Leitgedanke des Schuldprinzips im Lichte des Bundesverfassungsgerichts zu vertiefen. Ebenso war für das Verständnis des Strafens im weiteren Sinne auch die deutsche Sicherungsverwahrung noch einmal zu beleuchten. Nicht zuletzt aber ist die Gelegenheit der Neuauflage zu nutzen, um die Frage nach der Idee der Gerechtigkeit noch einmal zu vertiefen. So ist die „Uridee des Ausgleichens“ noch deutlicher herauszustellen Zu überlegen ist auch, ob der Gleichheit als dem systemischen Kern der Gerechtigkeit nicht strukturell die Rolle eines weltlichen „heiligen Geistes“ zukommt. Die Idee der Gerechtigkeit könnte insofern die Aufgabe wahrnehmen, Antagonismen zu überbrücken, etwa denjenigen von individueller Freiheit und kollektiver Solidarität. Ansonsten ist zu versuchen, die Mehrschichtigkeit der Idee der Gerechtigkeit noch schärfer herauszustellen.
Weniger anzeigenAus dem Vorwort: Die nachfolgende Abhandlung legt gleichsam die Hülle über das luftige Dach der Idee der Zivilreligion und trägt den Untertitel „Ganzheitlicher Überbau“. Insgesamt verlangt jede Religion und erst recht auch die westliche Zivilreligion des (Präambel-) Humanismus nach einem Weltbild und nach einem Menschenbild, das den Menschen in dieser Welt verankert. Das westliche Weltbild liefern die Naturwissenschaften. Für das Menschenbild soll nachfolgend ein grobes Modell entwickelt werden, dessen Kern das „Humanum“ bildet. Die beiden Hauptthesen lauten, auf jeweils ein Wort verdichtet: „Mittelwelt“ und „Drei-Drittel-Mensch“. Die Konzentration auf das Menschliche und das Weltliche verlangt zwar keine weitere Rückverankerung in einer der großen Religionen. Aber das aus einer Reihe von wissenschaftlichen Standarterwägungen zu entwickelnde postmoderne Modell ist dennoch für einen solchen Rückbezug zu einer noch höheren und religiösen Ebene offen. Den „Grundlagen“ der Idee der Zivilreligion war schon die erste Schrift dieser kleinen Schriftenreihe gewidmet. Das geistig-sittliche Erbe, das die Präambel der Europäischen Grundrechtecharta anspricht, war vor allem im Hinblick auf die Seelenlehre und die Menschenwürde zu beleuchten sowie bezüglich des Credos von Freiheit, Gleichheit und Solidarität aufzugreifen. In die Grundlagen war auch ein „Drei-Welten-Modell“ mit einzubeziehen und mit ihm auch schon naturwissenschaftliche Erkenntnisse einzubinden. Die zweite Schrift beschäftigte sich mit den „Grundelementen“ der Zivilreligion. Versöhnung, Strafe und Gerechtigkeit lauten deren Hauptthemen. Dabei dient die Vermittlungsidee der Versöhnung als roter und humaner Faden, und der verwandte Gedanke der Mitte wird auch diese Schrift mitbestimmen.
Weniger anzeigenDie fünfte Auflage enthält etliche Ergänzungen, etwa zu Hegels „Lebendigkeitsdialektik“ und bietet im Rahmen der Drei-Welten-Lehre zusätzliche Ausführungen zum Pragmatismus und einen Hinweis auf Hobbes dreistufige Philosophie. Anmerkungen zur Philosophie der Quantenfeld-Physik und ihrem seelenähnlichen Binnenraum-Modell sind ebenfalls eingefügt. Überdies habe ich versucht, das Wesen des Rechts aus der rechtsphilosophischen Sicht etwas kräftiger zu umreißen. Dementsprechend war auch der Titel des ersten Teilbuches zu ergänzen. Er gibt sich nunmehr noch etwas bunter und lautet „Demokratischer Präambel-Humanismus: Bekenntnisse, Rechts-, Seelen- und Geistlehren.“ Zudem war der Titel der gesamten Schriftenreihe, für die dieser Band die Grundlage bieten soll, näher zu erläutern. Die Einordnung der „Rechtsphilosophie als Kulturphilosophie“, und zwar generell, hinterfragte auch einmal der Tagungsband der Schweizerischen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie, etwa im Sinne des südwest-deutschen Neukantianismus. Die Leitidee der Zivilreligion speist sich zwar auch aus diesem kulturellen Denken. Sie verfolgt aber mit dem Bezugsrahmen der Präambeln der nationalen Verfassungen und der Menschenrechtskonventionen einen breiteren Ansatz, der auf das „Zivile“ und seine Verherrlichung ausgerichtet ist. Zu beschreiten ist eben ein rechtsethischer und sozialphilosophischer Weg der praktischen „Vernunft“, der den Naturalismus ernst nimmt und mit seiner anthropologischen Art auch immer nach dem universell „Humanen“ sucht. Es bot sich zudem an, eine Reihe anderer Abschnitte anhand neuer Literatur nachzuarbeiten. Ist nicht zum Beispiel das, was wir als Sein im Sinne der Physik oder der Biologie begreifen, vor allem das Sein einer konservierenden Binnenstruktur, also eine Art von Kultur? Am Schluss war dann noch die idealistische Parallelidee der Vernunft-Religion (im weiten Sinne des nous verstanden) zu erläutern und auf die kulturell-pragmatische Ebene einer sozialrealen Zivilreligion herunterzubrechen. Bei der Frage nach der Willensfreiheit waren ferner einige verstreute Erwägungen zusammenzufassen. So ist etwa im Sinne der Biologie zu überlegen, wie viel Autonomie denn in jedem sich selbst organisierenden Lebewesen steckt. Auch war zu fragen, ob aus der Sicht des Naturalismus denn nicht eigentlich die Natur selbst, und zwar mit dem Naturwesen Mensch beginnt, ihre eigenen Gesetze zu erkennen, sich quasi in ihrer ständig zunehmenden Komplexität selbst aufzuklären. Oder aber, wie schon zuvor auszuführen war und jetzt nur umzukehren ist, verfügt nicht auch die belebte Natur, etwa im Sinne des Schwarmes, über eine Art von genetischer Natur-Ethik, die unter anderem auf den wechselseitigen Freiheitsverzicht und der Achtung der Nächsten setzt? Der vernünftig gedachte Mensch kann sich dann „freiwillig“ dieser Prinzipien bedienen, auch wenn er vermutlich zusätzlich noch soziale Instinktreste besitzt. Jedenfalls ist er nicht genetisch fest an das Leben in bestimmten Schwarmstrukturen gebunden, also davon „befreit“. Er kann sich nicht nur egoistisch oder nachlässig gegen alle Gruppen-zwänge entscheiden, er vermag auch viele eigene schwarmähnliche Netzwerke aufzubauen und zu pflegen. Als Prometheus lebt er in und erschafft „sich selbst“ seine vielen häuslichen Binnenwelten, seine Kulturen, die zunehmend größer werden. Er zerstört sie, aber er erneuert sie auch. In ihnen und zumindest insoweit trägt der Mensch, der an seine menschliche Vernunft glaubt, die Eigenverantwortung des Schöpfers und des Zerstörers, und er haftet für das Seine. Um die Gefahr der Zerstörung zu bannen, muss er sich selbst zivilisieren. Sein westliches Credo ist altbekannt und von dreifaltiger Art, es lautet:„Freiheit, Gleichheit und Solidarität“. Bedanken möchte ich mich erneut bei Frau Ass. iur. Susanne Dembour dafür, dass sie die mühselige Aufgabe des Lektorates übernommen und jedenfalls die gröbsten meiner Fehler herausgefiltert hat. A. M., Dezember 2014
Weniger anzeigenDie Schrift „Weltliche Zivilreligion. Idee und Diskussion, Recht und Ethik“ bildet den ersten und normativen Teil des Überbaus. Diese Untersuchung stellt die dritte Schrift innerhalb der Schriftenreihe dar. Ihr Gegenstand ist der erhebliche erweiterte und veränderte ersten Teil ihrer Vorgängerschrift, deren erheblich erweiterte und veränderte Neuauflage sie somit bildet. Die Diskussion der Idee der Zivilreligion ist sorgfältiger ausgeführt. Auf diesem Wege ist auch versucht, die hier gemeinte Form der Zivilreligion mit anderen mehr oder minder verwandten Aspekten sowohl weiter aufzuladen, und damit zugleich ihre Ideenfamilie vorzustellen, als auch sich gegen ihre Verwandten klar abzugrenzen. Zu jeder Religion gehört ferner auch ein Bündel von Ethiken. Hinzugefügt sind dieser Ausgabe deshalb unter anderem Ausführungen zum Utilitarismus sowie eine Art „Besonderer Teil“, der Schlaglichter auf eine Reihe von feinsinnigen ethische Einzellehren setzt, die im Umkreis von Bentham und Hegel angesiedelt sind. Diese Ethiken ergänzen und umranken die Ausführungen zur Idee der Gerechtigkeit, die zu den „Grundelementen“ der westlichen Zivilreligion zählt. Dieser Schrift folgt nunmehr eine abgesonderte vierte Untersu-chung nach, die den alten zweiten Teil der ersten Auflage weiter ausbaut. Jene Monographie wird, wie zuvor, dreifaltig ausgerichtet sein; denn sie greift auch naturalistische Ansätze und sozialreale Sichtweisen auf. Sie sucht diese Trinität auf eine pragmatische Weise zu bündeln, welche die zivile Sicht des Bürgers und Demokraten zugrunde zulegen will. Diese Schrift möchte der Idee der Zivilreligion einen bestimmten normativen Überbau verleihen. Jene weitere Schrift widmet sich dem Zivil-Gläubigen und sucht dessen Menschenbild zu beschreiben.
Weniger anzeigenAus dem Vorwort: Zivilreligion I bildet den ersten Teil einer kleinen Triologie. Das Vorverständnis und die Grundlagen der Idee der Zivilreligion zu umreißen, ist das Ziel. Die Leitideen der Staats- und der Rechtsphilosophien beschreiben die Eigenheiten der „Zivilreligion“, und die Präambeln der nationalen Verfassungen und transnationalen Konventionen beurkunden sie. Zu Zeiten von Rousseau war die „bürgerliche Religion“ noch als politischer Kampfbegriff gemeint und gegen die Herrschaft der Kirche gerichtet. Heute regiert mit dem Volk die Zivilgesellschaft den säkularen Staat, so dass die Zivilreligion vor allem dabei hilft, national das „Volk“ und transnational die „Menschheit“ mit höchsten ethischen Leitideen versorgen. Mit dem Wort von der „Religion“ steht das Gemeinsame und zudem das anbetungswürdige, wenngleich unerreichbar höchste Gute im Mittelpunkt. „Philosophie, Politik und das Recht“ beherrschen das Denken der westlichen Welt, und zwar seit und mit den Seelenlehren und Staatsmodellen von Platon und Aristoteles. Im Kern geht es um den Geist oder auch die Identität des Menschen. Diese Einheit ergibt sich aus einer Trinität von Naturseele, Mutseele, der Vernunftseele, bei dem die Vernunftseele im Vordergrund steht. Thomas von Aquin hat etwa im Hochmittelalter die antiken Seelenlehren auf das Christentum übertragen. Der Naturrechtler Pufendorf begründet später mit der Seele des Menschen dessen Würde. Die Entwicklung der Stadt und die Schriftkultur eröffnen und beschreiben einen großen Binnenkosmos. Ihn hat sich der prometheische Mensch gleichsam selbst geschaffen und inzwischen mithilfe der rationalen Naturwissenschaften und der Technik immer weiter ausgebaut. Dass sich der schöpferische Mensch in dieser Welt als sein eigener Herr begreift und begreifen kann, liegt zumindest nahe. Die geistige „Vernunft-Seele“, die der säkulare Mensch als seine eigene deutet, eröffnet ihm zum einen als „ratio“ die gesamten Wissenschaften. Zum anderen verlangt die Vernunft dem Menschen auch zumindest drei Selbstopfer ab, diejenige der Selbstkritik, der Selbstbeherrschung und der Selbstgesetzgebung. Gemeinsam mit anderen Menschen ausgeübt, führen die Selbstkritik, die Selbstbeherrschung und die Autonomie, zumindest in der Binnenwelt des Menschen, zu den Leitideen der Zivilreligion. Sie bestehen für das Volk in der Demokratie und Rechtstaatlichkeit. Für den einzelnen Menschen begründet dieses Selbstbild seine Würde und es rechtfertigt seine Freiheits- und Menschenrechte. Die zweite Schrift führt dann den Titel: Zivilreligion II - Grundelemente; „Versöhnung, Strafe und Gerechtigkeit“ aus „juristischer Perspektive“ (2010). Der dritte Teil ist überschrieben mit: Zivilreligion III. Überbau: Demokratischer Humanismus, sozialreale Dehumanisierung, Auflösung zum synthetischen Pragmatismus der „Mittelwelt“ (2010). Die drei kleinen Schriften zur Zivilreligion ergänzen das etwas umfangreichere Buch, das den Titel „Zivilisation - Staat und Mensch, Gewalt und Recht, Kultur und Natur“ trägt und im Jahre 2009 im Open Access der Freien Universität Berlin veröffentlicht wurde. Jenes hat sich mit der Struktur der Zivilisation, und zwar vor allem, aber nicht ausschließlich der westlichen Zivilisation beschäftigt. Die Schrift zur Zivilisation war also eher formal ausgelegt. Nunmehr sind die inhaltlichen höchsten Leitideen des Westens aufzugreifen und auszudeuten.
Weniger anzeigenAus dem Vorwort: Zivilreligion III bildet den letzten Teil der kleinen Trilogie. Diese Schrift bemüht sich darum, der vagen Idee der Zivilreligion einen inhaltlichen „Überbau“ zu verschaffen. Zunächst ist der Humanismus als eine Art von Religion zu interpretieren, und zwar auch im Sinne einer rationalen Selbstkritik. Der Rückgriff auf die prämoderne mittelalterliche Leitvorstellung einer den Menschen beherrschenden Religion wird vielleicht helfen, die weltliche Herrschafts- und Leitidee der Zivilreligion in ein postmodernes Licht zu setzen. Zudem ist aus dem Blickwinkel der selbstkritischen Wissenschaftstheorie für die Idee der Religion etwa der Ansatz der Letztbegründung aufzugreifen. Danach ist die dunkle Seite des Menschseins zu betrachten. Das Recht selbst ist nur dialektisch und nicht ohne das Unrecht zu denken. Die Idee der Menschenrechte wendet sich in diesem Sinne gegen die Grundfähigkeit des Menschen zur Dehumanisierung von Menschen. Modell für diese inhumane Seite steht seit jeher seine Fähigkeit zur grausamen Art der Kriegsführung. Für die Friedenszeiten ist nicht nur auf das Strafrecht, sondern auch auf die erschütternden Ergebnisse der Experimente von Milgram und Zimbardo zu verweisen. Einfache Bürger vermögen sich offenbar mehrheitlich aus dem Stand den Leitideen und dem Befehlen der guten Hirten zu unterwerfen und danach alsbald andere Menschen zu foltern und zu töten. Auf diese alte Dialektik antwortet an das synthetische Modell der „Mittelwelt“. Aus dem Bereich der Ethik ist dazu vor allem die ausgleichende Gerechtigkeit einzubringen. Aus der Sicht der Theologie ist der Ansatz der Versöhnung weiterzuverfolgen. Aus der Perspektive der politischen Soziologie bietet es sich ferner an, das Denkmodell der Systemtheorie zu verwenden. Aus der Sicht der westlichen Demokratie verlangt dieser Ansatz vor allem eine vernünftige und offene Abwägung. Sie rechtfertigen dann die zu treffenden Entscheidungen. Diese Urteile und Befehle stellen aber samt ihrer Ausübung die eigentlichen Gewaltakte dar. Sie sind in erheblichem Maße von verschleierten Emotionen gesteuert. Die republikanische Seite der Idee der Mittelwelt stammt dabei von Aristoteles. Philosophisch und etwa mit Kant gesprochen, handelt es sich um eine Art von Synkretismus. Nach allem ist der idealistische Humanismus also durch die Erkenntnisse der sozialrealen Anthropologie zu ergänzen. Das einfache Grundmodell lautet, dass der zivile Mensch in einer irdischen „Mittelwelt“ lebt und vor allem, dass er sich auch seiner starken psycho- genetischen Neigungen zu einem blinden Kollektivismus alltäglich bewusst bleiben muss. Der erste Band führt den Titel: Zivilreligion I, Grundlegung: Westlicher „demokratischer Präambel-Humanismus“ und universelle Trias „Natur, Seele und Vernunft“ (2010). Die zweite Schrift ist überschrieben mit: Zivilreligion II – Grundelemente: „Versöhnung, Strafe und Gerechtigkeit“ aus „juristischer Perspektive“ (2010). Die drei kleinen Schriften zur Zivilreligion ergänzen das etwas umfangreichere Buch, das den Titel „Zivilisation – Staat und Mensch, Gewalt und Recht, Kultur und Natur“ trägt und das im Jahre 2009 im Open Access der Freien Universität Berlin veröffentlicht wurde. Jenes hat sich mit der Struktur der Zivilisation, und zwar vor allem, aber nicht ausschließlich der westlichen Zivilisation beschäftigt. Die Schrift zur Zivilisation war also eher formal ausgelegt. Nunmehr sind die inhaltlichen höchsten Leitideen des Westens auszudeuten.
Weniger anzeigenZivilreligion. Eine Rechtsphilosophie II bildet den zweiten Teil der kleinen Trilogie. Diese Schrift ist den „Grundelementen“ der Zivilreligion gewidmet. „Versöhnung, Strafe und Gerechtigkeit“ bilden drei Grundpfeiler des Christentums. Diese drei Ideen aus sind der Sicht eines westlichen säkularen Rechtssystems zu beleuchten. Besonders zu beachten ist dabei die Rechtspraxis. Die Juristen bemühen sich alltäglich um der Schaffung von Rechtsfrieden, indem sie auf allen Ebenen Angebote zur Vermittlung und zur Aushandlung von Konsenslösungen zur Verfügung stellen. Diese Mediationen im weiten Sinne, zumeist in der Form von „privaten Vergleichsverträgen“ jeglicher Art, bestimmen das zivilisierte Recht. Das geschriebene Recht regelt nur das „Worst-case-Senario“ und dient im Alltag als Drohkulisse. Private Sühneverträge kann schon das Mittelalter, bei denen dann die Alternative der privaten Vergeltung im Raume stand. Ferner ist nachzufragen, was den „Strafe“ in einem Verfassungsstaat meint und welche praktische Bedeutung dem Geständnis des Angeklagten zukommt. Außerdem ist zusammenzufassen, was unter „Gerechtigkeit“ generell zu verstehen ist, und was Gerechtigkeit in einem westlichen System der Menschenrechte zu bedeuten hat. Das Ideenpaar der Versöhnung und der Vermittlung dient dabei durchgehend als roter Faden. Der erste Band führt den Titel: Zivilreligion. Eine Rechtsphilosophie I. Grundlegung: Westlicher „demokratischer Präambel- Humanismus“ und universelle Trias „Natur, Seele und Vernunft“ (2010). Diese Schrift beschäftigt sich auch mit der Frage nach universellen Grundelementen aller Religionen. Der dritte Teil ist überschrieben mit: Zivilreligion. Eine Rechtsphilosophie III. Überbau: Demokratischer Humanismus, sozialreale Dehumanisierung, Auflösung zum synthetischen Pragmatismus der „Mittelwelt“ (2010). Die drei kleinen Schriften zur Zivilreligion ergänzen das etwas umfangreichere Buch, das den Titel „Zivilisation – Staat und Mensch, Gewalt und Recht, Kultur und Natur“ trägt und im Jahre 2009 in der ersten Auflage im Open Access der Freien Universität Berlin veröffentlicht wurde. Jenes hat sich mit der Struktur der Zivilisation, und zwar vor allem, aber nicht ausschließlich der westlichen Zivilisation beschäftigt. Die Schrift zur Zivilisation war also eher formal ausgelegt. Nunmehr sind die inhaltlichen höchsten Leitideen des Westens aufzugreifen und auszudeuten. Als weiterer Seitenspross dieser kleinen Schriftenfamilie ist zudem eine Abhandlung mit dem Titel „Western Anthropology: Democracy and Dehumanization (2nd ed. 2010)“ hinzugetreten.
Weniger anzeigenDie Interpretation der „Grundelemente“ steht im Mittelpunkt. Zwar prägen vor allem die vielfältigen „juristischen Perspektiven“ das Herangehen. Aber als Diskussionsebene dient diejenige der vorrechtlichen Sichtweise des „Präambel Humanismus“. Aus semi-religiöser Sicht sorgt dabei die Idee der Versöhnung für den durchgehenden roten Faden. Ethiker wiederum könnten insbesondere an der Deutung der Gerechtigkeit interessiert sein. Die dritte Auflage bietet insgesamt erheblich erweiterte Ausführungen, nachdem die zweite Ausgabe nur wenige Ergänzungen enthielt. Um fast hundert Seiten ist die dritte Auflage angewachsen. So wird zum Rechtsinstitut der „Mediation“, deren Art und deren wachsende Bedeutung auf die Definition der entsprechenden Europäischen Richtlinie verwiesen. Auch war die Idee der „Versöhnungsperson“ zusätzlich und unter anderem mit dem „Menschenbild der EU-Grundrechtecharta“ zu erläutern. Das deutsche Strafprozessrecht enthält ferner jetzt auch eine Regelung der Rechtsfrieden stiftenden „Vereinbarung“, die üblicherweise zumindest mit einem Teilgeständnis des Angeklagten einhergeht. Zudem ist der deutsche Leitgedanke des Schuldprinzips im Lichte des Bundesverfassungsgerichts zu vertiefen. Ebenso war für das Verständnis des Strafens im weiteren Sinne auch die deutsche Sicherungsverwahrung noch einmal zu beleuchten. Nicht zuletzt aber ist die Gelegenheit der Neuauflage zu nutzen, die Frage nach Idee der Gerechtigkeit noch einmal zu vertiefen. So ist die „Uridee des Ausgleichens“ deutlicher noch herauszustellen. Zu überlegen ist auch, ob der Gleichheit als dem systemischen Kern der Gerechtigkeit nicht strukturell die Rolle eines weltlichen „heiligen Geistes“ zu kommt. Die Idee der Gerechtigkeit könnte insofern die Aufgabe wahrnehmen, Antagonismen zu überbrücken, etwa denjenigen von individueller Freiheit und kollektiver Solidarität. Ansonsten ist zu versuchen, die Mehrschichtigkeit der Idee der Gerechtigkeit noch schärfer herauszustellen.
Weniger anzeigenAus dem Vorwort: Zivilreligion II bildet den zweiten Teil der kleinen Trilogie. Diese Schrift ist den „Grundelementen“ der Zivilreligion gewidmet. „Versöhnung, Strafe und Gerechtigkeit“ bilden drei Grundpfeiler des Christentums. Diese drei Ideen aus sind der Sicht eines westlichen säkularen Rechtssystems zu beleuchten. Besonders zu beachten ist dabei die Rechtspraxis. Die Juristen bemühen sich alltäglich um der Schaffung von Rechtsfrieden, indem sie auf allen Ebenen Angebote zur Vermittlung und zur Aushandlung von Konsenslösungen zur Verfügung stellen. Diese Mediationen im weiten Sinne, zumeist in der Form von „privaten Vergleichsverträgen“ jeglicher Art, bestimmen das zivilisierte Recht. Das geschriebene Recht regelt nur das „Worst-Case Scenario“ und dient im Alltag als Drohkulisse. Private Sühneverträge kann schon das Mittelalter, bei denen dann die Alternative der privaten Vergeltung im Raume stand. Ferner ist nachzufragen, was den „Strafe“ in einem Verfassungsstaat meint und welche praktische Bedeutung dem Geständnis des Angeklagten zukommt. Außerdem ist zusammenzufassen, was unter „Gerechtigkeit“ generell zu verstehen ist, und was Gerechtigkeit in einem westlichen System der Menschenrechte zu bedeuten hat. Das Ideenpaar der Versöhnung und der Vermittlung dient dabei durchgehend als roter Faden. Der erste Band führt den Titel: Zivilreligion I, Grundlegung: Westlicher „demokratischer Präambel-Humanismus“ und universelle Trias „Natur, Seele und Vernunft“(2010). Diese Schrift beschäftigt sich auch mit der Frage nach universellen Grundelementen aller Religionen. Der dritte Teil ist überschrieben mit: Zivilreligion III. Überbau: Demokratischer Humanismus, sozialreale Dehumanisierung, Auflösung zum synthetischen Pragmatismus der „Mittelwelt“ (2010). Die drei kleinen Schriften zur Zivilreligion ergänzen das etwas umfangreichere Buch, das den Titel „Zivilisation – Staat und Mensch, Gewalt und Recht, Kultur und Natur“ trägt und im Jahre 2009 im Open Access der Freien Universität Berlin veröffentlicht wurde. Jenes hat sich mit der Struktur der Zivilisation, und zwar vor allem, aber nicht ausschließlich der westlichen Zivilisation beschäftigt. Die Schrift zur Zivilisation war also eher formal ausgelegt. Nunmehr sind die inhaltlichen höchsten Leitideen des Westens aufzugreifen und auszudeuten.
Weniger anzeigenAus dem Vorwort: Zivilreligion. Eine Rechtsphilosophie III bildet den letzten Teil der kleinen Trilogie. Diese Schrift bemüht sich darum, der vagen Idee der Zivilreligion einen inhaltlichen „Überbau“ zu verschaffen. Zunächst ist der Humanismus als eine Art von Religion zu interpretieren, und zwar auch im Sinne einer rationalen Selbstkritik. Der Rückgriff auf die prämoderne mittelalterliche Leitvorstellung einer den Menschen beherrschenden Religion wird vielleicht helfen, die weltliche Herrschafts- und Leitidee der Zivilreligion in ein postmodernes Licht zu setzen. Zudem ist aus dem Blickwinkel der selbstkritischen Wissenschaftstheorie für die Idee der Religion etwa der Ansatz der Letztbegründung aufzugreifen. Danach ist die dunkle Seite des Menschseins zu betrachten. Das Recht selbst ist nur dialektisch und nicht ohne das Unrecht zu denken. Die Idee der Menschenrechte wendet sich in diesem Sinne gegen die Grundfähigkeit des Menschen zur Dehumanisierung von Menschen. Modell für diese inhumane Seite steht seit jeher seine Fähigkeit zur grausamen Art der Kriegsführung. Für die Friedenszeiten ist nicht nur auf das Strafrecht, sondern auch auf die erschütternden Ergebnisse der Experimente von Milgram und Zimbardo zu verweisen. Einfache Bürger vermögen sich offenbar mehrheitlich aus dem Stand den Leitideen und dem Befehlen der guten Hirten zu unterwerfen und danach alsbald andere Menschen zu foltern und zu töten. Auf diese alte Dialektik antwortet an das synthetische Modell der „Mittelwelt“. Aus dem Bereich der Ethik ist dazu vor allem die ausgleichende Gerechtigkeit einzubringen. Aus der Sicht der Theologie ist der Ansatz der Versöhnung weiterzuverfolgen. Aus der Perspektive der politischen Soziologie bietet es sich ferner an, das Denkmodell der Systemtheorie zu verwenden. Aus der Sicht der westlichen Demokratie verlangt dieser Ansatz vor allem eine vernünftige und offene Abwägung. Sie rechtfertigen dann die zu treffenden Entscheidungen. Diese Urteile und Befehle stellen aber samt ihrer Ausübung die eigentlichen Gewaltakte dar. Sie sind in erheblichem Maße von verschleierten Emotionen gesteuert. Die republikanische Seite der Idee der Mittelwelt stammt dabei von Aristoteles. Philosophisch und etwa mit Kant gesprochen, handelt es sich um eine Art von Synkretismus. Nach allem ist der idealistische Humanismus also durch die Erkenntnisse der sozialrealen Anthropologie zu ergänzen. Das einfache Grundmodell lautet, dass der zivile Mensch in einer irdischen „Mittelwelt“ lebt und vor allem, dass er sich auch seiner starken psychogenetischen Neigungen zu einem blinden Kollektivismus alltäglich bewusst bleiben muss. Der erste Band führt den Titel: Zivilreligion. Eine Rechtsphilosophie I. Grundlegung: Westlicher „demokratischer Präambel- Humanismus“ und universelle Trias „Natur, Seele und Vernunft“ (2010). Die zweite Schrift ist überschrieben mit: Zivilreligion. Eine Rechtsphilosophie II. Grundelemente: Versöhnung und Mediation, Strafe und Geständnis, Gerechtigkeit und Humanität aus juristischen Perspektiven (2010). Die drei kleinen Schriften zur Zivilreligion ergänzen das etwas umfangreichere Buch, das den Titel „Zivilisation – Staat und Mensch, Gewalt und Recht, Kultur und Natur“ trägt und das im Jahre 2009 in der ersten Auflage im Open Access der Freien Universität Berlin veröffentlicht wurde. Jenes hat sich mit der Struktur der Zivilisation, und zwar vor allem, aber nicht ausschließlich der westlichen Zivilisation beschäftigt. Die Schrift zur Zivilisation war also eher formal ausgelegt. Nunmehr sind die inhaltlichen höchsten Leitideen des Westens auszudeuten.
Weniger anzeigenAus dem Vorwort: Die Schrift „Weltliche Zivilreligion. Idee und Diskussion, Recht und Ethik“ bildet den ersten und normativen Teil des Überbaus. Die Diskussion der Idee der Zivilreligion ist sorgfältiger ausgeführt. Auf diesem Wege ist auch versucht, die hier gemeinte Form der Zivilreligion mit anderen mehr oder minder verwandten Aspekten sowohl weiter aufzuladen und damit zugleich ihre Ideenfamilie vorzustellen, als auch sich gegen ihre Verwandten klar abzugrenzen. Zu jeder Religion gehört ferner auch ein Bündel von Ethiken. Hinzu-gefügt sind dieser Ausgabe deshalb unter anderem Ausführungen zum Utilitarismus sowie eine Art „Besonderer Teil“, der Schlaglichter auf eine Reihe von feinsinnigen ethische Einzellehren setzt, die im Umkreis von Bentham und Hegel angesiedelt sind. Diese Ethiken ergänzen und umranken die Ausführungen zur Idee der Gerechtigkeit, die zu den „Grundelementen“ der westlichen Zivilreligion zählt. Dieser Schrift folgt nunmehr eine abgesonderte vierte Untersuchung nach, die den alten zweiten Teil der ersten Auflage weiter ausbaut. Jene Monographie wird, wie zuvor, dreifaltig ausgerichtet sein, weil sie auch naturalistische Ansätze und sozialreale Sichtweisen aufgreift. Sie sucht diese Trinität auf eine pragmatische Weise zu bündeln, welche die zivile Sicht des Bürgers und Demokraten zugrunde legen will.“
Weniger anzeigenDie vierte Auflage dieser interdiszipinären Schrift hat einen leicht geänderten Titel erhalten. „Demokratischer Präambel–Humanismus“ lautet er nunmehr. Auch ist herauszustellen gewesen, dass es sich bei dieser Schriftenreihe um ein strukturelles Kreuz handelt. Zum einen stehen die nunmehr vier Schriften selbstständig nebeneinander. Zum anderen sollen sie ein Gesamtkonzept bieten, dessen Grundlegung diese erste Schrift bildet. Die zweite ist den Grundelementen gewidmet. Die dritte Untersuchung bietet den normativen Überbau und die vierte bemüht sich um einen ganzheitlichen oder auch dreifaltigen Überbau. Der einordnende Zusatz „eine Rechtsphilosophie als Kulturphilosophie“ lehnt sich an die Sicht Radbruchs an. Diese Ergänzung soll, nunmehr schon im Titel der Schriftenreihen beides umschreiben, die Ausgangsposition der (westlichen) „Rechtsphilosophie“, die den bürgerrechtlichen Kernbegriff des Zivilen (civis, der Bürger) mit abdeckt und das breite Umfeld einer „Kulturphilosophie“, und zwar einer solchen im Sinne einer gesamten Zivilisationsphilosophie. Der Inhalt der „Grundlegung“ war dazu erneut erheblich zu erweitern. Drei Teilbücher sollen diese Schrift auch wegen ihres neuen Umfanges jetzt noch einmal untergliedern. Vor allem das zweite Teilbuch ist dabei noch etwas philosophischer angelegt und zugleich auch noch etwas politischer ausgerichtet. Insbesondere die Ausführungen zur Drei-Welten- Lehre waren zu verbreitern und zu vertiefen. Die Thesen zu den drei groben Stufen der Freiheit sind ebenfalls neu eingefügt. Die allerletzten Folgerungen sind natürlich erst am Ende zu ziehen, auch wenn hier schon der Grund für sie zu legen ist, der aber auch viele andere Ergebnisse noch (mit-) tragen würde. Wie bislang schon enthält der letzte Band den Versuch, ein in sich geschlossenes „trinitäres“ Gesamtkonzept einer Zivilreligion anzubieten.
Weniger anzeigenAus dem Vorwort: Zivilreligion II bildet den zweiten Teil der kleinen Trilogie. Diese Schrift ist den „Grundelementen“ der Zivilreligion gewidmet. „Versöhnung, Strafe und Gerechtigkeit“ bilden drei Grundpfeiler des Christentums. Diese drei Ideen aus sind der Sicht eines westlichen säkularen Rechtssystems zu beleuchten. Besonders zu beachten ist dabei die Rechtspraxis. Die Juristen bemühen sich alltäglich um der Schaffung von Rechtsfrieden, indem sie auf allen Ebenen Angebote zur Vermittlung und zur Aushandlung von Konsenslösungen zur Verfügung stellen. Diese Mediationen im weiten Sinne, zumeist in der Form von „privaten Vergleichsverträgen“ jeglicher Art, bestimmen das zivilisierte Recht. Das geschriebene Recht regelt nur das „Worst-case-Senario“ und dient im Alltag als Drohkulisse. Private Sühneverträge kann schon das Mittelalter, bei denen dann die Alternative der privaten Vergeltung im Raume stand. Ferner ist nachzufragen, was den „Strafe“ in einem Verfassungsstaat meint und welche praktische Bedeutung dem Geständnis des Angeklagten zukommt. Außerdem ist zusammenzufassen, was unter „Gerechtigkeit“ generell zu verstehen ist, und was Gerechtigkeit in einem westlichen System der Menschenrechte zu bedeuten hat. Das Ideenpaar der Versöhnung und der Vermittlung dient dabei durchgehend als roter Faden. Der erste Band führt den Titel: Zivilreligion I, Grundlegung: Westlicher „demokratischer Präambel-Humanismus“ und universelle Trias „Natur, Seele und Vernunft“(2010). Der dritte Teil ist überschrieben mit: Zivilreligion III. Überbau: Demokratischer Humanismus, sozialreale Dehumanisierung, Auflösung zum synthetischen Pragmatismus der „Mittelwelt“ (2010). Die drei kleinen Schriften zur Zivilreligion ergänzen das etwas umfangreichere Buch, das den Titel „Zivilisation - Staat und Mensch, Gewalt und Recht, Kultur und Natur“ trägt und im Jahre 2009 im Open Access der Freien Universität Berlin veröffentlicht wurde. Jenes hat sich mit der Struktur der Zivilisation, und zwar vor allem, aber nicht ausschließlich der westlichen Zivilisation beschäftigt. Die Schrift zur Zivilisation war also eher formal ausgelegt. Nunmehr sind die inhaltlichen höchsten Leitideen des Westens aufzugreifen und auszudeuten.
Weniger anzeigenAus dem Vorwort: Die Idee von einer weltlichen, aber für Religionen offenen „Zivilreligion“ bedarf einer entsprechenden zivilen Weltanschauung und eines dazu passenden zivilen Menschenbildes. Der Titel umschreibt die zwei Modelle, die es dazu zu verfolgen gilt. Sie lauten „Mittelwelt“ und „Drei-Drittel-Mensch“. Dabei kann es nicht, und darf es auch nicht einmal, darum gehen, zwei perfekte einzelne Lehren zur Welt und zum Menschen zu entwickeln, falls es denn überhaupt möglich wäre, sie auszuarbeiten. Vielmehr sind solche Antworten anzubieten, die die „vorherrschenden“ Ideen und Modellen aufgreifen, wie etwa für die Metapher von der „Mittelwelt“ den Dualismus von Sein (Natur, Konkretheit etc.) und Sollen (Idealen, Abstrakten etc.). Die bereits vorherrschenden einzelnen Antworten gilt es dann dazu in der Form eines „westlichen Konsens“ sinnvoll zu bündeln. Wissenschaftler mögen es mit guten Gründen als rein rational erachten, was sie in ihren einzelnen Wissenschaften zu bieten haben, und es entrüstet ablehnen, für ihr jeweiliges Gebiet von einer „Zivilreligion“ zu sprechen. Aber wie sieht es mit der „Gesamtheit der Wissenschaften“ aus? Kein Wissenschaftler dürfte heute ernsthaft erklären, als Universalgelehrter alles selbst begreifen und deuten zu können. Und falls doch, was ist dann mit der Mehrheit der anderen Menschen? Was gilt aus dem Blickwinkel des gebildeten Demokraten? Wir alle „glauben“ den groben Leitlinien der jeweiligen Experten, die untereinander auch selbst kaum einen Konsens erreichen können. Wir beugen uns dabei einerseits und mit den Wissenschaftern den großen, vagen und semireligiösen Ideen der Vernunft und der Weltgesetze und andererseits der Einsicht in unsere Unvollkommenheit. Zudem sind wir als alltägliche Entscheider und würdige Träger der Grund- und Menschenrechte gehalten, uns ein höchsteigenes Bild von der Welt und auch von uns selbst zu zimmern, und zwar eines, das auch die Realität mit einbezieht. Dazu „vertrauen“ wir auf unsere „Bildung“ und auf unsere Erfahrungen mit der Um11 welt und mit anderen Menschen. Diese Art von „humanem Pragmatismus“ spielt also neben den Natur- und Geisteswissenschaften irgendeine „dritte“ Rolle. Mit dieser erneut erweiterten 3. Auflage habe ich versucht, das Bild von der Mittelwelt noch fester in der Philosophie zu verankern und unter anderem auf den verwandten phänomenologischen Begriff der „Lebenswelt“ hingewiesen, von dem allerdings vor allem der vorwissenschaftliche und damit „zivile“ Grundgedanke zu betonen ist. Außerdem waren die beiden großen Modelle der „Mittelwelt“ und des „Drei-Drittel-Menschen“ an einigen Stellen noch etwas feiner zu schärfen.
Weniger anzeigen„Zivilreligion. Eine Rechtsphilosophie I“ bildet den ersten Teil einer kleinen Trilogie. Das Vorverständnis und die Grundlagen der Idee der Zivilreligion zu umreißen, ist das Ziel. Die Leitideen der Staats– und der Rechtsphilosophien beschreiben die Eigenheiten der „Zivilreligion“, und die Präambeln der nationalen Verfassungen und transnationalen Konventionen beurkunden sie. Zu Zeiten von Rousseau war die „bürgerliche Religion“ noch als politischer Kampfbegriff gemeint und gegen die Herrschaft der Kirche gerichtet. Heute regiert mit dem Volk die Zivilgesellschaft den säkularen Staat, so dass die Zivilreligion vor allem dabei hilft, national das „Volk“ und transnational die „Menschheit“ mit höchsten ethischen Leitideen versorgen. Mit dem Wort von der „Religion“ steht das Gemeinsame und zudem das anbetungswürdige, wenngleich unerreichbar höchste Gute im Mittelpunkt. „Philosophie, Politik und das Recht“ beherrschen das Denken der westlichen Welt, und zwar seit und mit den Seelenlehren und Staatsmodellen von Platon und teles. Im Kern geht es schon bei ihnen um den Geist oder auch die Identität des Menschen. Diese Einheit ergibt sich aus einer Trinität von Naturseele, Mutseele, der Vernunftseele, bei dem die Vernunftseele im Vordergrund steht. Thomas von Aquin hat etwa im Hochmittelalter die antiken Seelenlehren auf das Christentum übertragen. Der Naturrechtler Pufendorf begründet später mit der Seele des Menschen dessen Würde. Die Entwicklung der Stadt und die Schriftkultur eröffnen und beschreiben einen großen Binnenkosmos. Ihn hat sich der prometheische Mensch gleichsam selbst geschaffen und inzwischen mithilfe der rationalen Naturwissenschaften und der Technik immer weiter ausgebaut. Dass sich der schöpferische Mensch in dieser Welt als sein eigener Herr begreift und begreifen kann, liegt zumindest nahe. Die geistige „Vernunft–Seele“, die der säkulare Mensch als seine eigene deutet, eröffnet ihm zum einen als „ratio“ die gesamten Wissenschaften. Zum anderen verlangt die Vernunft dem Menschen auch zumindest drei Selbst–Opfer ab, diejenige der Selbstkritik, der Selbstbeherrschung und der Selbstgesetzgebung. Gemeinsam mit anderen Menschen ausgeübt, führen die Selbstkritik, die Selbstbeherrschung und die Autonomie, zumindest in der Binnenwelt des Menschen, zu den Leitideen der Zivilreligion. Sie bestehen für das Volk in der Demokratie und Rechtstaatlichkeit. Für den einzelnen Menschen begründet dieses Selbstbild seine Würde und es rechtfertigt seine Freiheits– und Menschenrechte. Die zweite Schrift führt dann den Titel: Zivilreligion. Eine Rechtsphilosophie II. Grundelemente: Versöhnung und Mediation, Strafe und Geständnis, Gerechtigkeit und Humanität aus juristischen Perspektiven (2010). Der dritte Teil ist überschrieben mit: Zivilreligion. Eine Rechtsphilosophie III. Überbau: Demokratischer Humanismus, sozialreale Dehumanisierung, Auflösung zum synthetischen Pragmatismus der „Mittelwelt“ (2010). Die drei kleinen Schriften zur Zivilreligion ergänzen das etwas umfangreichere Buch, das den Titel „Zivilisation – Staat und Mensch, Gewalt und Recht, Kultur und Natur“ trägt und im Jahre 2009 in der ersten Auflage im Open Access der Freien Universität Berlin veröffentlicht wurde. Jenes hat sich mit der Struktur der Zivilisation, und zwar vor allem, aber nicht ausschließlich der westlichen Zivilisation beschäftigt. Die Schrift zur Zivilisation war also eher formal ausgelegt. Nunmehr sind die inhaltlichen höchsten Leitideen des Westens aufzugreifen und auszudeuten.
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