Die vierte Auflage dieser interdiszipinären Schrift hat einen leicht geänderten Titel erhalten. „Demokratischer Präambel–Humanismus“ lautet er nunmehr. Auch ist herauszustellen gewesen, dass es sich bei dieser Schriftenreihe um ein strukturelles Kreuz handelt. Zum einen stehen die nunmehr vier Schriften selbstständig nebeneinander. Zum anderen sollen sie ein Gesamtkonzept bieten, dessen Grundlegung diese erste Schrift bildet. Die zweite ist den Grundelementen gewidmet. Die dritte Untersuchung bietet den normativen Überbau und die vierte bemüht sich um einen ganzheitlichen oder auch dreifaltigen Überbau. Der einordnende Zusatz „eine Rechtsphilosophie als Kulturphilosophie“ lehnt sich an die Sicht Radbruchs an. Diese Ergänzung soll, nunmehr schon im Titel der Schriftenreihen beides umschreiben, die Ausgangsposition der (westlichen) „Rechtsphilosophie“, die den bürgerrechtlichen Kernbegriff des Zivilen (civis, der Bürger) mit abdeckt und das breite Umfeld einer „Kulturphilosophie“, und zwar einer solchen im Sinne einer gesamten Zivilisationsphilosophie. Der Inhalt der „Grundlegung“ war dazu erneut erheblich zu erweitern. Drei Teilbücher sollen diese Schrift auch wegen ihres neuen Umfanges jetzt noch einmal untergliedern. Vor allem das zweite Teilbuch ist dabei noch etwas philosophischer angelegt und zugleich auch noch etwas politischer ausgerichtet. Insbesondere die Ausführungen zur Drei-Welten- Lehre waren zu verbreitern und zu vertiefen. Die Thesen zu den drei groben Stufen der Freiheit sind ebenfalls neu eingefügt. Die allerletzten Folgerungen sind natürlich erst am Ende zu ziehen, auch wenn hier schon der Grund für sie zu legen ist, der aber auch viele andere Ergebnisse noch (mit-) tragen würde. Wie bislang schon enthält der letzte Band den Versuch, ein in sich geschlossenes „trinitäres“ Gesamtkonzept einer Zivilreligion anzubieten.