Die fünfte Auflage enthält etliche Ergänzungen, etwa zu Hegels „Lebendigkeitsdialektik“ und bietet im Rahmen der Drei-Welten-Lehre zusätzliche Ausführungen zum Pragmatismus und einen Hinweis auf Hobbes dreistufige Philosophie. Anmerkungen zur Philosophie der Quantenfeld-Physik und ihrem seelenähnlichen Binnenraum-Modell sind ebenfalls eingefügt. Überdies habe ich versucht, das Wesen des Rechts aus der rechtsphilosophischen Sicht etwas kräftiger zu umreißen. Dementsprechend war auch der Titel des ersten Teilbuches zu ergänzen. Er gibt sich nunmehr noch etwas bunter und lautet „Demokratischer Präambel-Humanismus: Bekenntnisse, Rechts-, Seelen- und Geistlehren.“ Zudem war der Titel der gesamten Schriftenreihe, für die dieser Band die Grundlage bieten soll, näher zu erläutern. Die Einordnung der „Rechtsphilosophie als Kulturphilosophie“, und zwar generell, hinterfragte auch einmal der Tagungsband der Schweizerischen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie, etwa im Sinne des südwest-deutschen Neukantianismus. Die Leitidee der Zivilreligion speist sich zwar auch aus diesem kulturellen Denken. Sie verfolgt aber mit dem Bezugsrahmen der Präambeln der nationalen Verfassungen und der Menschenrechtskonventionen einen breiteren Ansatz, der auf das „Zivile“ und seine Verherrlichung ausgerichtet ist. Zu beschreiten ist eben ein rechtsethischer und sozialphilosophischer Weg der praktischen „Vernunft“, der den Naturalismus ernst nimmt und mit seiner anthropologischen Art auch immer nach dem universell „Humanen“ sucht. Es bot sich zudem an, eine Reihe anderer Abschnitte anhand neuer Literatur nachzuarbeiten. Ist nicht zum Beispiel das, was wir als Sein im Sinne der Physik oder der Biologie begreifen, vor allem das Sein einer konservierenden Binnenstruktur, also eine Art von Kultur? Am Schluss war dann noch die idealistische Parallelidee der Vernunft-Religion (im weiten Sinne des nous verstanden) zu erläutern und auf die kulturell-pragmatische Ebene einer sozialrealen Zivilreligion herunterzubrechen. Bei der Frage nach der Willensfreiheit waren ferner einige verstreute Erwägungen zusammenzufassen. So ist etwa im Sinne der Biologie zu überlegen, wie viel Autonomie denn in jedem sich selbst organisierenden Lebewesen steckt. Auch war zu fragen, ob aus der Sicht des Naturalismus denn nicht eigentlich die Natur selbst, und zwar mit dem Naturwesen Mensch beginnt, ihre eigenen Gesetze zu erkennen, sich quasi in ihrer ständig zunehmenden Komplexität selbst aufzuklären. Oder aber, wie schon zuvor auszuführen war und jetzt nur umzukehren ist, verfügt nicht auch die belebte Natur, etwa im Sinne des Schwarmes, über eine Art von genetischer Natur-Ethik, die unter anderem auf den wechselseitigen Freiheitsverzicht und der Achtung der Nächsten setzt? Der vernünftig gedachte Mensch kann sich dann „freiwillig“ dieser Prinzipien bedienen, auch wenn er vermutlich zusätzlich noch soziale Instinktreste besitzt. Jedenfalls ist er nicht genetisch fest an das Leben in bestimmten Schwarmstrukturen gebunden, also davon „befreit“. Er kann sich nicht nur egoistisch oder nachlässig gegen alle Gruppen-zwänge entscheiden, er vermag auch viele eigene schwarmähnliche Netzwerke aufzubauen und zu pflegen. Als Prometheus lebt er in und erschafft „sich selbst“ seine vielen häuslichen Binnenwelten, seine Kulturen, die zunehmend größer werden. Er zerstört sie, aber er erneuert sie auch. In ihnen und zumindest insoweit trägt der Mensch, der an seine menschliche Vernunft glaubt, die Eigenverantwortung des Schöpfers und des Zerstörers, und er haftet für das Seine. Um die Gefahr der Zerstörung zu bannen, muss er sich selbst zivilisieren. Sein westliches Credo ist altbekannt und von dreifaltiger Art, es lautet:„Freiheit, Gleichheit und Solidarität“. Bedanken möchte ich mich erneut bei Frau Ass. iur. Susanne Dembour dafür, dass sie die mühselige Aufgabe des Lektorates übernommen und jedenfalls die gröbsten meiner Fehler herausgefiltert hat. A. M., Dezember 2014