Zum dritten Mal erscheint mit dieser Ausgabe der Jahresbericht „Gute wissenschaftliche Praxis an der Freien Universität Berlin“. Von einer Tradition zu sprechen, wäre vielleicht etwas verfrüht. Nach drei Jahren Datenerhebung lassen sich allerdings – bei aller gebotenen Vorsicht – erste Vergleiche anstellen und Entwicklungen beobachten. Um dies zu ermöglichen, wurde die Struktur des Berichtes beibehalten, einschließlich der Kategorisierung des Fehlverhaltens. Da sich die relevanten Prozesse und Strukturen durch die Novellierung der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis im Februar 2024 nicht geändert haben, wurde erneut auf deren Beschreibung verzichtet – die Leser*innen seien hier auf den ersten Jahresbericht aus dem Jahr 20222 verwiesen. Das Sonderkapitel des vorliegenden Berichtes widmet sich diesmal dem Nagoya-Protokoll. Die Verbindung zur guten wissenschaftlichen Praxis (kurz: gwP) ist vielleicht nicht für alle Leser*innen sofort ersichtlich. Nimmt man jedoch in den Blick, dass die Berücksichtigung ethischer und rechtlicher Rahmenbedingungen einen Aspekt der gwP darstellt, so wird deutlich, dass die Befolgung des wichtigsten internationalen Abkommens zur Nutzung genetischer Ressourcen – eben das Nagoya- Protokoll – durchaus relevant für die Freie Universität ist, und zwar nicht nur für die Biowissenschaften. Wie die eingangs zitierte Denkschrift der DFG pointiert festhält, ist die gwP letztlich die conditio sine qua non aller wissenschaftlichen Bemühungen. Vor diesem Hintergrund hoffen wir, dass der vorliegende Jahresbericht nicht nur von den Ombudspersonen und unseren mit der gwP befassten Kolleg*innen studiert wird. Alle unsere Lehrenden und Forschenden sollten ein Interesse daran haben, wie es um die gwP an der Freien Universität steht, wo wir gut aufgestellt sind und wo es noch Herausforderungen gibt. Mit dem vorliegenden Jahresbericht wollen wir eine Datengrundlage liefern und damit einen kleinen Beitrag zu einer möglichst offenen, eben wissenschaftlichen Diskussion dieses Themas leisten.