Zugang zum Recht (Access to Justice) bezeichnet die institutionellen und sozialen Bedingungen der Verwirklichung von Rechten. In der internationalen Sicherheits- und Entwicklungspolitik wird der Begriff heute vielfach als Leitbild für „gutes Recht“ und „gute Justiz“ verwendet, in den Konzepten und Programmen der in diesen Bereichen tätigen Akteure kommt ihm zentrale Bedeutung zu. Neuere Ansätze setzen dabei vor allem auf die Förderung informeller nicht-staatlicher Justizsysteme und ihre Einbettung in übergeordnete rechtliche Ordnungen, meist ein staatliches Recht. Doch verspricht die offizielle Anerkennung von nicht-staatlichen Rechtssystemen Access to Justice, oder unter welchen Voraussetzungen ist dies der Fall? Von dieser Frage ausgehend wird zunächst an eine Debatte über Zugang zum Recht erinnert, die hauptsächlich am Ende der 1970er Jahre in der Rechtswissenschaft geführt wurde. Obwohl in begrifflicher wie auch in methodischer Hinsicht erhellend, schließen die neueren Überlegungen in den Konzepten und Programmen der politischen Praxis nicht an diese Debatte an.