Nach der Einführung der Zinsschrankenregelung in 2008 ist ein EBITDA-Vortrag eingeführt worden, durch den das nicht genutzte Zinsabzugsvolumen in die folgenden fünf Wirtschaftsjahre vorgetragen wird. Durch diesen Vortrag soll die Wirkung der Zinsschranke gemildert oder vollständig vermieden werden. Der vorliegende Beitrag analysiert die Wirkung dieses Vortrags auf die Steuerbelastung der Unternehmen seit seiner Implementierung unter Ausnutzung der Panelstruktur handelsrechtlicher Jahresabschlussinformationen. Auf Basis einer Mikrosimulation wird untersucht, ob der EBITDA-Vortrag eine Entlastung darstellt und die „richtigen“ Unternehmen entlastet werden. Die Ergebnisse zeigen, dass aus fiskalischer Sicht der EBITDA-Vortrag eine Entlastung für die Unternehmen bietet. Auch aus unternehmensindividueller Sichtweise entlastet der EBITDA-Vortrag überwiegend zielgenau nach abgeleiteten Kriterien aus der Gesetzesbegründung. Unter Verwendung eines Maßstabs zur Berechnung der Steuerersparnis durch Zinsabzug wird allerdings deutlich, dass weitgehend die „falschen“ Unternehmen von der aktuell geltenden Zinsschranke getroffen werden. Der EBITDA-Vortrag hingegen entlastet tendenziell die „Richtigen“, kann jedoch entstandene Kollateralschäden nicht kompensieren.