Das Engagement und die Investitionen von Bürgerinnen und Bürgern stellen eine zentrale treibende Kraft der Energiewende dar. Derzeit befindet sich fast die Hälft der Stromerzeugungskapazitäten aus erneuerbaren Energien in der Hand von privaten Kleinanlegern. Obwohl der Erhalt der Akteursvielfalt ein politisch klar definiertes Ziel ist, birgt das novellierte Förderverfahren des EEG das Risiko eines Rückgangs der Bürgerenergie und der Abnahme des Wettbewerbs im Markt der erneuerbaren Energien. Zwar wird es auch in Zukunft Bürgerengagement für erneuerbare Energien geben. Allerdings wird das Ausschreibungsverfahren voraussichtlich zu stärker zentralisierten Besitzstrukturen der Erzeugungsanlagen führen. Es ist zu befürchten, dass dies die Dynamik des Bürgerengagements für die Energiewende massiv eindämmt und die gesellschaftliche Akzeptanz der Energiewendeprojekte im Stromsektor abnimmt.