Das Kommunikationsmedium Email wird von Millionen Menschen weltweit genutzt. Sowohl aus dem privaten Bereich, wie auch aus dem Geschäftsleben ist die elektronische Post nicht mehr wegzudenken. Allerdings hat auch die Werbewirtschaft das Medium für sich entdeckt. Zur Gewährleistung der ungestörten Email-Kommunikation ohne Beeinträchtigung durch teilweise massenhaft versandte Werbenachrichten wurde Email-Filtersoftware entwickelt, die dazu dient, unerwünschte elektronische Kommunikation abzuwehren. Gegenstand der Arbeit ist die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit der durch den Einsatz solcher Software bedingten Maßnahmen nach Maßgabe des deutschen und des US-amerikanischen Rechts. Dabei wird, da der Einsatz der Filtersoftware eine Reaktion auf die versandten abzuwehrenden Werbe-Emails darstellt, zunächst auf deren Zulässigkeit nach Maßgabe des deutschen und des US-amerikanischen Rechts eingegangen. Sodann wird untersucht, ob die Überprüfung von Inhalt und Headerinformationen eingehender Emails durch die zur Filterung eingesetzte Software nach deutschem sowie US-amerikanischem Recht zulässig ist. Andererseits wird dargestellt, ob als kommerzielle Emails identifizierte Nachrichten -nach Maßgabe der beiden Rechtsordnungen- rechtmäßiger weise blockiert, gelöscht, durch Hinzufügen einer zusätzlichen Headerzeile oder Veränderung der Subjekt-Zeile markiert oder in spezielle Ordner umgeleitet werden dürfen. Eine weitere Bedrohung des Kommunikationsmediums Email resultiert daraus, dass diese unter Umständen mit Computerviren infiziert sind. Auch zum Schutz vor Viren wird Filtersoftware eingesetzt. Daher wird in der Arbeit auch darauf eingegangen, wie der Einsatz von Virenfiltersoftware nach deutschem und US-amerikanischem Recht zu beurteilen ist. Nach Darstellung der Rechtslage nach Maßgabe beider Rechtsordnungen werden die jeweils getroffenen Regelungen miteinander verglichen. Dabei erfolgt eine wertende Gegenüberstellung der unterschiedlichen Lösungen und der tatsächlichen Folgen. Aus dem Vergleich der beiden Rechtsordnungen werden am Ende der Arbeit die rechtspolitisch gebotenen Folgerungen gezogen.
Email is one the most important ways of communicating, connecting hundreds of millions of people every day. Unfortunately the medium is increasingly used for marketing purposes, which significantly affects its efficiency. For this reason email-filtering-software has been developed with the aim of protecting email users from the negative effects of unwanted emails by identifying and marking, rerouting, deleting or blocking unwanted commercial messages. This dissertation addresses the issue, whether the use of such software is legal under the scope of German and US-law. Since the use of email-filtering- software is the reaction to unwanted email communication the question whether that kind of communication is legal under the scope of both German and US-law is raised and answered first. Subsequently the dissertation examines whether it is legal to check the content and the header of incoming emails by using filtering-software under the scope of both law systems. After that the question is raised if it is legal to block, delete, mark or reroute unsolicited emails. The dissertation also verifies whether it is legal to use software to identify and prevent the receipt of virus-infected emails under the scope of German and US-law. After analyzing the relevant provisions, the regulations in both legal systems will be compared, paying particular attention to the respective solutions in each of them and their practical results, which leads to a final conclusion.