Ombudschaftliche Beratung in der Kinder- und Jugendhilfe soll die strukturelle Machtasymmetrie der Helfer_innen-Klient_innen-Beziehung ausgleichen, junge Menschen und ihre Familien über ihre Rechte informieren und sie darin unterstützen, diese einzufordern. Zugleich setzt ombudschaftliche Beratung eine hohe fachliche Expertise voraus und ist selbst durch strukturelle Machtasymmetrie charakterisiert. Damit beinhaltet Ombudschaft gleichermaßen große Chancen, um jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe Gehör zu verschaffen – aber auch das Risiko den Machtüberhang zu nutzen und ohne ausreichende Partizipation stellvertretend für Ratsuchende zu handeln. Die bestehenden Asymmetrien müssen durch die Fachkräfte in Ombudsstellen gesehen, transparent verhandelt und aktiv ausgeglichen werden – durch verständliche Information, Aufklärung und Selbstbindung an die getroffenen Vereinbarungen. Im Beitrag werden die Möglichkeiten und Grenzen hierzu an einem Fallbeispiel verdeutlicht. Eine besondere Bedeutung erhält diese Auseinandersetzung auch vor dem Hintergrund der Ausweitung von Ombudsstellen nach § 9a SGB VIII und der Frage, wie in diesem Prozess der Anspruch von Ombudschaft zum verantwortungsvollen Umgang mit den gegebenen Strukturen aufrechterhalten werden kann und junge Menschen und ihre Familien Gehör finden können.