Bei dieser rechtswissenschaftlichen Arbeit handelt es sich um eine Doktorarbeit, die im Jahr 2022 von der Freien Universität Berlin angenommen wurde. Sie beschäftigt sich mit dem Rechtsinstitut der Hinterlegung und dabei insbesondere mit der Grenzziehung zwischen der Hinterlegung als Erfüllungssurrogat und der Hinterlegung als Sicherheitsleistung. Aufbauend auf dieser Differenzierung wird untersucht, inwiefern die Hinterlegung im rechtlichen Bereich des Kontrahierungszwangs bereits angewendet wird und - mit Blick auf die Zukunft - angewendet werden könnte. Im Zentrum stehen dabei die Entscheidungen „Orange-Book-Standard“ des Bundesgerichtshofs aus 2011 und „Huawei/ZTE“ des Europäischen Gerichtshofs aus 2015.