Die Konsolidierung der Staatsfinanzen nach der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise wird eines der zentralen wirtschaftspolitischen Themen der nächsten Jahre sein: Die Regelungen zur „Schuldenbremse“ sehen für den Bundeshaushalt bis 2016 einen annähernd ausgeglichenen Haushalt vor, und auch die Länderhaushalte sollen bis 2020 weitgehend konsolidiert werden. Dadurch ergibt sich ein erheblicher Konsolidierungsbedarf der öffentlichen Haushalte, der sich bei realistischen Annahmen über das strukturelle Defizit im Ausgangsjahr 2010 und die zu erwartende langfristige gesamtwirtschaftliche Wachstumsrate bis 2016 auf knapp 80 Mrd. Euro summiert. Bei einem Ausgleich der kalten Progression durch eine Tarifanpassung bei der Einkommensteuer, wie in der Koalitionsvereinbarung der Regierungsparteien vorgesehen, würde der Konsolidierungsbedarf bis 2016 auf deutlich über 100 Mrd. Euro zunehmen. Damit verbunden wäre ein erheblicher Anstieg der Staatsverschuldung auf deutlich über 80% des BIP. Aber auch bei einer erfolgreichen Konsolidierung würde die Staatsverschuldung in 2016 noch ca. 75% des BIP betragen. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, die längerfristig mit einem erheblichen Anstieg der Staatsausgaben verbunden sein wird, erscheint die Konsolidierung der Staatsfinanzen geboten. Der Konsolidierungsbedarf sollte nach der Krise vor allem über die Ausgabenseite realisiert werden. Wahrscheinlich werden aber die politisch realisierbaren Ausgabenkürzungen alleine nicht ausreichen, Steuer- und Abgabenerhöhungen werden ergänzend erforderlich sein. Erhöhungen der indirekten und vermögensbezogenen Steuern sind ökonomisch weniger schädlich als die der direkten Steuern und der Sozialabgaben. Die Spielräume für Steuerentlastungen sind gering; der Ausgleich der kalten Progression bei der Einkommensteuer ist wünschenswert, müsste aber gegenfinanziert werden.