Vier gromatische Traktate eines Iulius Frontinus werden bis heute weitgehend unwidersprochen Sextus Iulius Frontinus zugewiesen, obwohl für diese Annahme weder in den Texten selbst noch in ihrer Überlieferungsgeschichte Hinweise darauf zu finden sind. Der Artikel untersucht die ungeklärte Verfasserschaft mit Berücksichtigung der Texttradition und der Rezeptionsgeschichte in späteren gromatischen Traktaten: Danach ist der Verfasser der untersuchten gromatischen Fachtexte nicht identisch mit dem Autor von „de aquaeductu urbis Romae“.