Die Forderung nach einer Besteuerung von Energie bzw. nach einer ökologischen Steuerreform, die den Energie- und Umweltverbrauch belastet und den Faktor Arbeit entlastet, wird zwar auch von der OECD und anderen internationalen Einrichtungen mit Nachdruck erhoben. Sie stößt aber insbesondere bei Interessenvertretern der deutschen Industrie auf Gegenargumente. Die Forschungsstelle für Umweltpolitik (FFU) hat die wichtigsten von ihnen näher geprüft. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis: \- Das Argument, die Bundesrepublik sei durch Umweltschutzkosten in besonderem Maße belastet, ist nicht stichhaltig: 1994 hatten (bezogen auf das BSP) Japan, die USA, die Schweiz, Österreich, die Niederlande und sogar Südkorea und die Tschechische Republik höhere öffentliche und private Umweltschutzaufwendungen. Bei den Umweltabgaben rangiert die Bundesrepublik im EU-Vergleich am unteren Ende. Bei der Besteuerung einzelner Energieträger liegt sie im unteren Mittelfeld. \- Da bereits acht europäische Länder eine kombinierte Energie-/CO2-Steuer eingeführt haben und weitere Länder die Einführung prüfen, kann von einem Alleingang Deutschlands in dieser Frage nicht mehr die Rede sein. \- Dänemark, Schweden und die Niederlande haben eine ökologische Steuerreform im nationalen Alleingang durchgeführt, Finnland und Norwegen folgten auf diesem Wege. Weitere Länder haben Schritte in diese Richtung eingeleitet. Diese Länder sind stark in den Weltmarkt integriert. Dänemark und die Niederlande konnten die Arbeitslosigkeit dennoch seit 1993 um ein Drittel senken. Dänemark wird 1998, zum ersten Mal seit den 80er Jahren, einen Haushaltsüberschuß erreichen. \- Im internationalen Energiekostenvergleich schneidet die deutsche Industrie, allen Behauptungen zum Trotz, keineswegs besonders ungünstig ab. Bei den Stromkosten sind die Unterschiede innerhalb Deutschlands z.T. größer als im internationalen Vergleich. Auch die Wechselkursschwankungen des Dollar innerhalb eines Jahres liegen höher als mögliche Belastungen durch eine Energiebesteuerung der Industrie. Diese ist in den vorliegenden Regelungen anderer Länder ohnehin nicht oder nur maßvoll vorgesehen. \- Kritische Modellrechnungen konservativer Wirtschaftsforschungsinstitute leiden an dem Methodenproblem, daß sie Innovationseffekte von Energiesteuern nicht zu erfassen vermögen. Auch die Lenkungswirkung solcher Abgaben wird aus methodischen Gründen oft unterschätzt. Auf der Basis empirischer Untersuchungen der tatsächlich gemachten Erfahrungen kommen die OECD, der IWF, die Europäische Umweltagentur und der Nordische Rat zu einem positiven Urteil. \- Dem Argument, Energieeinsparung liege im Interesse der Industrie und werde von ihr ohnehin betrieben, stehen beträchtliche, ungenutzte Sparpotentiale gegenüber. Untersuchungen zeigen immer wieder, daß ihrer Nutzung betriebsinterne Hemmnisse entgegen stehen können. Energiesteuern erleichtern die betriebliche Willensbildung zur energetischen Effizienzsteigerung. \- Den nach bisheriger Erfahrung ökonomisch eher positiven Wirkungen einer - kompensierten - Energiebesteuerung steht die Erkenntnis gegenüber, daß die klimapolitischen Ziele der Bundesrepublik (und der EU) ohne den Einsatz auch von steuerlichen Instrumenten nicht zu erreichen sind. Und diese liegen bereits unter dem, was von der internationalen Klimaforschung (und dem IPCC) an Reduktionszielen formuliert wurde.