dc.contributor.author
Montenbruck, Axel
dc.date.accessioned
2018-06-08T08:08:24Z
dc.date.available
2010-12-09T13:25:07.822Z
dc.identifier.uri
https://refubium.fu-berlin.de/handle/fub188/19431
dc.identifier.uri
http://dx.doi.org/10.17169/refubium-23084
dc.description.abstract
Aus dem Vorwort: Zivilreligion. Eine Rechtsphilosophie I bildet den ersten
Teil einer kleinen Trilogie. Das Vorverständnis und die Grundlagen der Idee
der Zivilreligion zu umreißen, ist das Ziel. Die Leitideen der Staats- und der
Rechtsphilosophien beschreiben die Eigenheiten der „Zivilreligion“, und die
Präambeln der nationalen Verfassungen und transnationalen Konventionen
beurkunden sie. Zu Zeiten von Rousseau war die „bürgerliche Religion“ noch als
politischer Kampfbegriff gemeint und gegen die Herrschaft der Kirche
gerichtet. Heute regiert mit dem Volk die Zivilgesellschaft den säkularen
Staat, so dass die Zivilreligion vor allem dabei hilft, national das „Volk“
und transnational die „Menschheit“ mit höchsten ethischen Leitideen versorgen.
Mit dem Wort von der „Religion“ steht das Gemeinsame und zudem das
anbetungswürdige, wenngleich unerreichbar höchste Gute im Mittelpunkt.
„Philosophie, Politik und das Recht“ beherrschen das Denken der westlichen
Welt, und zwar seit und mit den Seelenlehren und Staatsmodellen von Platon und
Aristoteles. Im Kern geht es schon bei ihnen um den Geist oder auch die
Identität des Menschen. Diese Einheit ergibt sich aus einer Trinität von
Naturseele, Mutseele, der Vernunftseele, bei dem die Vernunftseele im
Vordergrund steht. Thomas von Aquin hat etwa im Hochmittelalter die antiken
Seelenlehren auf das Christentum übertragen. Der Naturrechtler Pufendorf
begründet später mit der Seele des Menschen dessen Würde. Die Entwicklung der
Stadt und die Schriftkultur eröffnen und beschreiben einen großen
Binnenkosmos. Ihn hat sich der prometheische Mensch gleichsam selbst
geschaffen und inzwischen mithilfe der rationalen Naturwissenschaften und der
Technik immer weiter ausgebaut. Dass sich der schöpferische Mensch in dieser
Welt als sein eigener Herr begreift und begreifen kann, liegt zumindest nahe.
Die geistige „Vernunft-Seele“, die der säkulare Mensch als seine eigene
deutet, eröffnet ihm zum einen als „ratio“ die gesamten Wissenschaften. Zum
anderen verlangt die Vernunft dem Menschen auch zumindest drei Selbstopfer ab,
diejenige der Selbstkritik, der Selbstbeherrschung und der Selbstgesetzgebung.
Gemeinsam mit anderen Menschen ausgeübt, führen die Selbstkritik, die
Selbstbeherrschung und die Autonomie, zumindest in der Binnenwelt des
Menschen, zu den Leitideen der Zivilreligion. Sie bestehen für das Volk in der
Demokratie und Rechtstaatlichkeit. Für den einzelnen Menschen begründet dieses
Selbstbild seine Würde und es rechtfertigt seine Freiheits- und
Menschenrechte. Die zweite Schrift führt dann den Titel: Zivilreligion. Eine
Rechtsphilosophie II. Grundelemente: Versöhnung und Mediation, Strafe und
Geständnis, Gerechtigkeit und Humanität aus juristischen Perspektiven (2010).
Der dritte Teil ist überschrieben mit: Zivilreligion. Eine Rechtsphilosophie
III. Überbau: Demokratischer Humanismus, sozialreale Dehumanisierung,
Auflösung zum synthetischen Pragmatismus der „Mittelwelt“ (2010). Die drei
kleinen Schriften zur Zivilreligion ergänzen das etwas umfangreichere Buch,
das den Titel „Zivilisation - Staat und Mensch, Gewalt und Recht, Kultur und
Natur“ trägt und im Jahre 2009 in der ersten Auflage im Open Access der Freien
Universität Berlin veröffentlicht wurde. Jenes hat sich mit der Struktur der
Zivilisation, und zwar vor allem, aber nicht ausschließlich der westlichen
Zivilisation beschäftigt. Die Schrift zur Zivilisation war also eher formal
ausgelegt. Nunmehr sind die inhaltlichen höchsten Leitideen des Westens
aufzugreifen und auszudeuten.
de
dc.relation.ispartofseries
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dc.rights.uri
http://www.fu-berlin.de/sites/refubium/rechtliches/Nutzungsbedingungen
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Letztbegründungen
dc.subject.ddc
100 Philosophie und Psychologie::100 Philosophie
dc.subject.ddc
200 Religion::210 Religionsphilosophie, Religionstheorie
dc.subject.ddc
300 Sozialwissenschaften::340 Recht
dc.description.edition
2. erweiterte Auflage
dc.title.subtitle
westlicher „demokratischer Präambel-Humanismus“ und universelle
Trias „Natur, Seele und Vernunft“
refubium.affiliation
Rechtswissenschaft
de
refubium.affiliation.other
Strafrecht
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refubium.series.name
Schriftenreihe Zivilreligion - eine Rechtsphilosophie als Kulturphilosophie.
Bd. I - IV
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open access