dc.contributor.author
Montenbruck, Axel
dc.date.accessioned
2018-06-08T08:06:05Z
dc.date.available
2013-09-13T09:30:01.975Z
dc.identifier.uri
https://refubium.fu-berlin.de/handle/fub188/19361
dc.identifier.uri
http://dx.doi.org/10.17169/refubium-23017
dc.description.abstract
Aus dem Vorwort: Die Interpretationen von „Grundelementen der Zivilreligion“1 stehen im Mittelpunkt der Untersuchung.
Dabei prägen zwar auch und vor allem die vielfältigen „juristischen Perspektiven“ das Herangehen. Aber als Diskussionsebene soll dennoch diejenige der vorrechtlichen Sichtweise des „Präambel-Humanismus“ dienen.
Aus semi-religiöser Sicht sorgt dazu die Idee der Versöhnung für den durchgehenden roten Faden.
Ethiker wiederum könnten insbesondere an der Deutung der Gerechtigkeit interessiert sein.
Die drei Begriffspaare, die der Titel ebenfalls angibt, regieren den Inhalt der drei Teilbücher und beschreiben die drei Ausrichtungen einer humanistischen Rechtsphilosophie, und zwar als
- eine humanistischen „Zivilrechtsphilosophie“,
- eine humanistische „Strafrechtsphilosophie“ und
- eine „Grund- und Menschenrechtsethik“.
Die erweiterte vierte Auflage enthält die Untergliederung in Teilbücher, etwas neuere Literatur und einige neue Akzente. Zudem habe ich den Begriff des „Ver-Sühnens“ als Blickfang und Titel gewählt, um die alte Form und den mediativen Ursprung des Wortes „Versöhnen“2 gleich zu Beginn herauszustellen.
Die dritte Auflage bietet insgesamt erheblich erweiterte Ausführungen, nachdem die zweite nur wenige Ergänzungen enthielt. So ist sie um fast hundert Seiten angewachsen.
Dabei wird zum Rechtsinstitut der „Mediation“, deren Art und deren wachsende Bedeutung auf die Definition der entsprechenden Europäischen Richtlinie verwiesen. Auch war die Idee der „Versöhnungsperson“ zusätzlich und unter anderem mit dem „Menschenbild der EU-Grundrechtecharta“ zu erläutern.
Das deutsche Strafprozessrecht enthält ferner jetzt auch eine Regelung der Rechtsfrieden stiftenden „Vereinbarung“, die üblicherweise zumindest mit einem Teilgeständnis des Angeklagten einhergeht. Zudem ist der deutsche Leitgedanke des Schuldprinzips im Lichte des Bundesverfassungsgerichts zu vertiefen. Ebenso war für das Verständnis des Strafens im weiteren Sinne auch die deutsche Sicherungsverwahrung noch einmal zu beleuchten.
Nicht zuletzt aber ist die Gelegenheit der Neuauflage zu nutzen, um die Frage nach der Idee der Gerechtigkeit noch einmal zu vertiefen.
So ist die „Uridee des Ausgleichens“ noch deutlicher herauszustellen Zu überlegen ist auch, ob der Gleichheit als dem systemischen Kern der Gerechtigkeit nicht strukturell die Rolle eines weltlichen „heiligen Geistes“ zukommt. Die Idee der Gerechtigkeit könnte insofern die Aufgabe wahrnehmen, Antagonismen zu überbrücken, etwa denjenigen von individueller Freiheit und kollektiver Solidarität. Ansonsten ist zu versuchen, die Mehrschichtigkeit der Idee der Gerechtigkeit noch schärfer herauszustellen.
de
dc.relation.ispartofseries
urn:nbn:de:kobv:188-fudocsseries000000000065-7
dc.rights.uri
http://www.fu-berlin.de/sites/refubium/rechtliches/Nutzungsbedingungen
dc.subject
Rechtsanthropologie
dc.subject
Streitvermeidung
dc.subject
Freiheitsverzicht
dc.subject
Schädigungsverbot
dc.subject.ddc
200 Religion::210 Religionsphilosophie, Religionstheorie::210 Religionsphilosophie, Religionstheorie
dc.subject.ddc
300 Sozialwissenschaften::340 Recht::340 Recht
dc.subject.ddc
100 Philosophie und Psychologie::100 Philosophie
dc.title
Zivile Versöhnung
dc.description.edition
4. ergänzte Auflage
dc.title.subtitle
Ver-Sühnen und Mediation, Strafe und Geständnis, Gerechtigkeit und Humanität
aus juristischen Perspektiven
refubium.affiliation
Rechtswissenschaft
de
refubium.affiliation.other
Strafrecht
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refubium.series.issueNumber
2
refubium.series.name
Schriftenreihe Zivilreligion - eine Rechtsphilosophie als Kulturphilosophie.
Bd. I - IV
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dcterms.accessRights.openaire
open access