This paper explores how much statehood it takes to make governance with/out the state work. The first part discusses the relationship between governance, state, and statehood. The distinction between governance as structure and governance as process allows us to disentangle state and statehood. The second part of the paper explores the different functions statehood has for governance. While there may be functional equivalents to the shadow of hierarchy, there is more to statehood than the threat of hierarchically imposed regulation. Effective and legitimate governance may require at least some (external) form of consolidated statehood. The final part of the paper discusses varieties of statehood, arguing that the challenge for areas of limited statehood is not the lack of exclusivity of statehood but the need for an order of shared and divided statehood. The paper concludes by considering the dark sides of statehood, cautioning against building states without strengthening the rule of law and democracy.
Das Papier diskutiert, wie viel Staatlichkeit es braucht, damit Governance mit sowie ohne Staat funktionieren kann. Im ersten Teil wird der Zusammenhang zwischen Governance, Staat und Staatlichkeit thematisiert. Der zweite Teil des Papiers untersucht die unterschiedlichen Funktionen von Staatlichkeit für Governance. Während es durchaus funktionale Äquivalente zum Schatten der Hierarchie gibt, besteht Staatlichkeit aus mehr als der Fähigkeit, einseitig kollektiv verbindliche Regelungen zu festzulegen und durchzusetzen. Effektives und legitimes Regieren verlangt deshalb zumindest eine (externe) Form von konsolidierter Staatlichkeit. Im letzten Teil werden unterschiedliche Formen von Staatlichkeit vorgestellt. Dabei wird klar, dass die Herausforderung für Räume begrenzter Staatlichkeit nicht im Mangel an Exklusivität, sondern im Bedarf an einer Ordnung für geteilte Staatlichkeit besteht. Das Papier schließt mit einer Betrachtung der Schattenseiten von (ungebundener) Staatlichkeit und warnt vor einem einseitigen ‚State-Building‘, das nicht gleichzeitig Demokratie und Rechtsstaatlichkeit stärkt.