dc.contributor.author
Montenbruck, Axel
dc.date.accessioned
2018-06-08T07:58:19Z
dc.date.available
2010-02-26T13:06:23.275Z
dc.identifier.uri
https://refubium.fu-berlin.de/handle/fub188/19092
dc.identifier.uri
http://dx.doi.org/10.17169/refubium-22763
dc.description.abstract
Aus dem Vorwort: Zivilreligion I bildet den ersten Teil einer kleinen
Triologie. Das Vorverständnis und die Grundlagen der Idee der Zivilreligion zu
umreißen, ist das Ziel. Die Leitideen der Staats- und der Rechtsphilosophien
beschreiben die Eigenheiten der „Zivilreligion“, und die Präambeln der
nationalen Verfassungen und transnationalen Konventionen beurkunden sie. Zu
Zeiten von Rousseau war die „bürgerliche Religion“ noch als politischer
Kampfbegriff gemeint und gegen die Herrschaft der Kirche gerichtet. Heute
regiert mit dem Volk die Zivilgesellschaft den säkularen Staat, so dass die
Zivilreligion vor allem dabei hilft, national das „Volk“ und transnational die
„Menschheit“ mit höchsten ethischen Leitideen versorgen. Mit dem Wort von der
„Religion“ steht das Gemeinsame und zudem das anbetungswürdige, wenngleich
unerreichbar höchste Gute im Mittelpunkt. „Philosophie, Politik und das Recht“
beherrschen das Denken der westlichen Welt, und zwar seit und mit den
Seelenlehren und Staatsmodellen von Platon und Aristoteles. Im Kern geht es um
den Geist oder auch die Identität des Menschen. Diese Einheit ergibt sich aus
einer Trinität von Naturseele, Mutseele, der Vernunftseele, bei dem die
Vernunftseele im Vordergrund steht. Thomas von Aquin hat etwa im
Hochmittelalter die antiken Seelenlehren auf das Christentum übertragen. Der
Naturrechtler Pufendorf begründet später mit der Seele des Menschen dessen
Würde. Die Entwicklung der Stadt und die Schriftkultur eröffnen und
beschreiben einen großen Binnenkosmos. Ihn hat sich der prometheische Mensch
gleichsam selbst geschaffen und inzwischen mithilfe der rationalen
Naturwissenschaften und der Technik immer weiter ausgebaut. Dass sich der
schöpferische Mensch in dieser Welt als sein eigener Herr begreift und
begreifen kann, liegt zumindest nahe. Die geistige „Vernunft-Seele“, die der
säkulare Mensch als seine eigene deutet, eröffnet ihm zum einen als „ratio“
die gesamten Wissenschaften. Zum anderen verlangt die Vernunft dem Menschen
auch zumindest drei Selbstopfer ab, diejenige der Selbstkritik, der
Selbstbeherrschung und der Selbstgesetzgebung. Gemeinsam mit anderen Menschen
ausgeübt, führen die Selbstkritik, die Selbstbeherrschung und die Autonomie,
zumindest in der Binnenwelt des Menschen, zu den Leitideen der Zivilreligion.
Sie bestehen für das Volk in der Demokratie und Rechtstaatlichkeit. Für den
einzelnen Menschen begründet dieses Selbstbild seine Würde und es rechtfertigt
seine Freiheits- und Menschenrechte. Die zweite Schrift führt dann den Titel:
Zivilreligion II - Grundelemente; „Versöhnung, Strafe und Gerechtigkeit“ aus
„juristischer Perspektive“ (2010). Der dritte Teil ist überschrieben mit:
Zivilreligion III. Überbau: Demokratischer Humanismus, sozialreale
Dehumanisierung, Auflösung zum synthetischen Pragmatismus der „Mittelwelt“
(2010). Die drei kleinen Schriften zur Zivilreligion ergänzen das etwas
umfangreichere Buch, das den Titel „Zivilisation - Staat und Mensch, Gewalt
und Recht, Kultur und Natur“ trägt und im Jahre 2009 im Open Access der Freien
Universität Berlin veröffentlicht wurde. Jenes hat sich mit der Struktur der
Zivilisation, und zwar vor allem, aber nicht ausschließlich der westlichen
Zivilisation beschäftigt. Die Schrift zur Zivilisation war also eher formal
ausgelegt. Nunmehr sind die inhaltlichen höchsten Leitideen des Westens
aufzugreifen und auszudeuten.
de
dc.relation.ispartofseries
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Letztbegründungen
dc.subject.ddc
200 Religion::210 Religionsphilosophie, Religionstheorie
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300 Sozialwissenschaften::340 Recht::340 Recht
dc.title.subtitle
westlicher „demokratischer Präambel-Humanismus“ und universelle Trias „Natur,
Seele und Vernunft“
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Rechtswissenschaft
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Strafrecht
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Schriftenreihe Zivilreligion - eine Rechtsphilosophie als Kulturphilosophie.
Bd. I - IV
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