Das vorliegende Working Paper versteht unter Governance eine Perspektive auf Regieren: Governance dient der intentionalen Handlungskoordination unter einer Mehrzahl von Akteuren durch kollektiv bindende Entscheidungen. Der Mehrwert des Governance-Begriff s liegt in der Betonung der Kontingenz der Modi des Regierens und der beteiligten Akteure. Wir argumentieren, dass der Governance- Begriff schwach normativ ist. Der „dichte Begriff “ des Regierens meint stets eine regelgeleitete Verteilung von Gütern im Unterschied zu Übeln. Jedes Regieren, das diesen Namen verdient, garantiert ein Mindestmaß an Erwartungssicherheit hinsichtlich überlebenswichtiger und Sozialität überhaupt ermöglichender Sachverhalte für eine defi nierte Gesamtheit von Regelungsadressaten. Die Übertragbarkeit dieses Governance- Begriff s auf Räume zerfallen(d)er Staatlichkeit ist aus zwei Gründen fraglich. Zum einen fehlt hier eine Instanz, die die Inklusion aller Betroff enen in die Governance-Leistungen letztverantwortlich garantieren kann, zum anderen ist in fragmentierten Gesellschaften umstritten, wer überhaupt dem Kreis der Regelungsadressaten angehört. Hieraus erwachsen normative und handlungstheoretische Probleme.