Das Psychotherapeutengesetz von 1998 hat die Stellung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Deutschland gestärkt, jedoch auch dringliche Wünsche offen gelassen. Nach zehnjähriger Diskussion entstanden die ersten Entwürfe für eine grundlegende Novellierung des bestehenden Gesetzes. Das Bundesgesundheitsministerium beteiligte etwa 60 Verbände und Interessenvertretungen an der Vorbereitung eines Reformgesetzes sowie einer neuen Approbationsordnung, darunter die Bundespsychotherapeutenkammer, die Deutsche Gesellschaft für Psychologie und den Berufsverband deutscher Psychologinnen und Psychologen. Vorrangig war die Gleichstellung der Psychotherapie mit anderen akademischen Heilberufen durch Einführung einer einheitlichen Approbation für Psychotherapie nach einem B.Sc./M.Sc.-Studiengang. Dabei konkurrierten ein eher multidisziplinäres Studienmodell, das schon ab dem ersten Semester eine Ausbildung in Psychotherapie vermittelt, und ein eher disziplinär ausgerichtetes Modell, das eine Spezialisierung auf Psychotherapie im zweiten Abschnitt des Psychologiestudiums vornimmt.. Anhand von Dokumenten und Druckschriften wird die Vorgeschichte des 2019 erlassenen Reformgesetzes und der 2020 nachfolgenden Approbationsordnung rekonstruiert.