Die Vergrößerung des Deutschen Bundestages hat in den letzten Jahren wiederholt zu Diskussionen über eine mögliche Reform geführt. Insbesondere, nachdem in der 19. WP erstmals mehr als 700 Abgeordnete dem Parlament angehörten, gewannen die Reformbemühungen an Intensität und fanden einen vorläufigen Abschluss in einem Gesetzesentwurf von Union und SPD. Eine erneute Vergrößerung des Bundestages sowie abweichende Ansichten zu den Bestandteilen des reformierten BWahlG haben dazu geführt, dass SPD, Grüne und FDP direkt zu Beginn der 20. WP neue Beratungen angestoßen und einen neuen Gesetzesentwurf vorgelegt haben. Im Fokus der letzten Jahre steht nahezu ausschließlich die Größe des Parlaments. Eine kritische Diskussion aus rechtlicher und demokratietheoretischer Perspektive unterbleibt hingegen überwiegend. Das Kriterium der Größe des Parlaments wird kaum hinterfragt. Die vorliegende Dissertation fügt der Diskussion eine weitere Perspektive hinzu, indem das Spannungsverhältnis von Demokratietheorie, rechtlichen Determinanten und Parteiinteressen beleuchtet sowie die sich aus dem Wesen einer parlamentarischen, repräsentativen Demokratie ergebenden Anforderungen an ein Wahlsystem herausgearbeitet und kritisch diskutiert werden. Im Mittelpunkt der Betrachtung stehen Repräsentation und Responsivität sowie die sich daraus ergebende rechtliche und demokratietheoretische Bedeutung für die Bewertung von Proportionalität und Erfolgswertgleichheit. Die vorherrschende Meinung zur absoluten Geltungskraft der Erfolgswertgleichheit und zum Vorrang der Verhältniswahl wird zurückgewiesen.