In der Corona-Pandemie als „Stunde der Exekutive“ waren die Exekutiven der Länder und des Bundes die zentralen Akteure, die durch Verordnungen weitreichende Schutzmaßnahmen zur Pandemiebekämpfung erlassen konnten. Gegen den zu Beginn der Pandemie weitgehenden Ausschluss der Landesparlamente beim Erlass der Corona-Schutzmaßnahmen regte sich im weiteren Pandemieverlauf Widerstand in den Parlamenten. Es folgten zahlreiche parlamentarische Debatten über die Rolle der Parlamente in der Pandemiebekämpfung und schlussendlich in einigen Ländern die Verabschiedung von Parlamentsbeteiligungsgesetzen, die eine Beteiligung des Parlamentes beim Erlass von Corona-Verordnungen garantieren sollen. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit Hilfe einer qualitativen Inhalts- und Dokumentenanalyse mit den Debatten und Initiativen rund um die Parlamentsbeteiligung bei dem Erlass von Corona-Verordnungen in den deutschen Landesparlamenten. Es werden die Plenarbeiträge von Abgeordneten verschiedener Parteien in ausgewählten Ländern hinsichtlich ihrer Argumentation untersucht. Die Ergebnisse dieser Untersuchung zeigen, dass in den parlamentarischen Debatten um das Für und Wider von mehr Parlamentsbeteiligung der Wirkungsmechanismus des alten Dualismus von Parlament und Regierung in den Vordergrund rückt. Unter anderem zeigt sich dies darin, dass Abgeordnete besonders häufig in den Plenardebatten mit der Wahrnehmung der Funktionen des gesamten Parlamentes argumentieren, wie die Kontrollfunktion, die durch eine stärkere Parlamentsbeteiligung in der Corona-Pandemie sichergestellt werden soll.