Der Schutz eines Tieres vor Schmerzen, Leiden und Schäden sowie die Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens von Tieren gehören für Tierärzte zum Ethik-Kodex des Berufsbildes (www.bundestierärztekammer.de). Dieser Grundsatz gilt auch bei der Einhaltung von hygienischen Mindestanforderungen für die tierärztlichen Tätigkeiten an und mit Pferden. Primäres Ziel ist die Prävention von behandlungsassoziierten Infektionen sowie die Vorbeugung der Übertragung von Infektionserregern zwischen Patienten.
Da ein großer Teil der Infektionserreger auch zwischen Mensch und Tier übertragen werden kann, entsprechen die erforderlichen hygienischen Maßnahmen zum Schutz der Pferde vor Infektionsgefahren in vielen Fällen zugleich auch den erforderlichen Maßnahmen für einen ausreichenden Arbeitsschutz gemäß der Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 260).
In diesem Übersichtsartikel werden zunächst die erforderlichen Maßnahmen der Basishygiene erläutert. Ergänzend folgen praktische Hinweise für die Erstellung und Umsetzung eines Hygienekonzeptes bezüglich eines professionellen Umgangs mit dem Patienten Pferd. Dabei werden wichtige Aspekte der Biosicherheit und der Infektionsprävention, die hierarchische Gliederung eines Hygienemanagements (Hygienebeauftragter) sowie die Bedeutung von Handlungsanweisungen und sinnvolle Durchführungsvorschriften (Standard Operating Procedures = SOP`s) für einen Hygieneplan beschrieben und an praktischen Beispielen erläutert. Besonderen Stellenwert erhalten in diesem Zusammenhang die Händehygiene, die persönliche Schutzausrüstung (PSA) der Mitarbeiter sowie die Reinigung und Desinfektion von Flächen, Räumen und Geräten bzw. Instrumenten.
Da es bisher nur wenig Literatur zu Basis-Hygienemaßnahmen in der Pferdepraxis und -klinik gibt, wird hier häufig auch auf die Humanliteratur zurückgegriffen und vereinzelt eigene Anregungen und Empfehlungen der Autoren zur praktischen Umsetzung gegeben.