Der überwiegende Teil der Krankenversorgung in Deutschland findet in fragmentierten Strukturen statt. Getrennte Leistungssektoren, zu denen die ambulante und stationäre Krankenversorgung zählen, gehen mit funktionalen Brüchen in der Zusammenarbeit der Gesundheitsprofessionen einher. Schon seit Längerem zielen Gesundheitsreformen auf eine Überwindung der Fragmentierung, diese erweist sich jedoch als äußerst beharrlich. In der vorliegenden Arbeit wird nach Gründen der Beharrung gesucht. Dabei wird auf einen eher diskreten Gegenstand fokussiert. In einer historischen Rückschau, die bis vor die Gründungsjahre der Gesetzlichen Krankenversicherung reicht, wird der Entwicklungsprozess sogenannter Praktiken untersucht, mit denen ärztliche Leistungserbringer in der ambulanten Krankenversorgung ihre Zusammenarbeit organisieren und regulieren. Dazu zählen Überweisungspraktiken genauso wie Zuständigkeitsregelungen in der Krankenversorgung. Diese Regulationspraktiken entwickelten sich im Wechselspiel zwischen entstehenden Versorgungsstrukturen und den Handlungsvollzügen der Leistungserbringer sowie relevanter professions- und gesundheitspolitischer Akteure. Es wird gezeigt, wie sich in deren Zusammenarbeit Pfadabhängigkeit ausbilden konnte und wie den Akteuren trotz vorhandener Alternativen die Fähigkeit zur integrierten Leistungserbringung sukzessive verloren ging. Vor diesem Hintergrund und am Beispiel von Ärztenetzwerken wird als nächstes gezeigt, dass der historisch gewachsene Pfad der fragmentierten Leistungserbringung gebrochen werden kann. Beispielhaft werden jene von den Ärztenetzwerken geschaffenen Versorgungsstrukturen und Handlungsvollzüge herausgearbeitet, die zur Integration der Krankenversorgung auf Ebene der Regulationspraktiken beitragen. Schließlich werden Empfehlungen für ein Netzwerkmanagement gegeben, das den Übergang von der fragmentierten zur integrierten Leistungserbringung unterstützt.