In Baden-Württemberg ist im Zuge der Novellierung des Krankenpflegegesetzes 2003 ein Prozess der Lehrplanentwicklung und -implementierung in der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege angestoßen worden. Dieser Prozess und die in diesem Rahmen erarbeiteten Produkte – darunter der 2004 veröffentlichte Landeslehrplan und einige Handreichungen – standen im Zentrum einer von 2010 bis 2011 durchgeführten Untersuchung der Unit „Gesundheitswissenschaften und ihre Didaktik“ der Charité – Universitätsmedizin Berlin. Deren Ziel bestand darin, die durchgeführten Aktivitäten und ihre Ergebnisse zu analysieren und daraus grundsätzliche Erkenntnisse über Modernisierungs- und Innovationsprozesse in der Pflegeausbildung zu sammeln. Es wurde ein mehrperspektivischer methodischer Zugriff gewählt, der neben Dokumentenanalysen auch qualitativ- und quantitativ-empirische Erhebungen einschloss. Die Ergebnisse der Untersuchung sind in diesem Working Paper zusammenfassend dokumentiert. Der Prozess der Lehrplanentwicklung und -implementierung wurde primär durch das hohe Engagement von Vertretern der Pflege(bildung) getragen und kann als moderat partizipativer und diskursiver Reformprozess „von unten“ charakterisiert werden. Dessen Ergebnisse gehen weitgehend konform mit relevanten politischen, rechtlichen sowie fach- und bildungswissenschaftlichen Anforderungsprofilen. Zudem konnte eine hohe Akzeptanz des Prozesses wie auch seiner Ergebnisse auf Seiten der Schulen und Lehrpersonen beobachtet wer-den. Aus wissenschaftlicher Sicht zeigen die Dokumente Optimierungsbedarf bei der bildungstheoretischen Legitimierung der getroffenen inhaltlichen und didaktischen Entscheidungen wie auch bei der Umsetzung der zentralen, auf die Förderung beruflicher Handlungskompetenzen ausgerichteten Zielvorgaben. Problematisch erscheinen die prüfungsdidaktische Umsetzung der kompetenz-orientierten Lernerfolgskontrollen sowie deren unzureichende Transparenz mit Blick auf testtheoretische Gütekriterien. Zielkonflikte zwischen innovativen Prüfungsformaten einerseits und prüfungsrechtlichen Relevanzkriterien überlagern den Entwicklungs- und Innovationsprozess und können von den beteiligten Interessengruppen derzeit nicht im Konsens aufgelöst werden. Die Modernisierung der Pflegeausbildung ist auch weiterhin auf ein hohes Maß an Innovationsbereitschaft und Experimentierfreude der Pflege und ihrer Vertreter angewiesen. Diese gilt es durch geeignete Initiativen zu erhalten und zu fördern. Die bisher geleisteten Entwicklungs- und Implementierungsarbeiten sind zu verstetigen und bei den kompetenzorientierten Lernerfolgskontrollen ist Qualitätsgesichtspunkten besondere Bedeutung beizumessen. Den landes- und disziplinübergreifenden Austausch über Fragen einer zukunftsfähigen Pflegebildung zu befördern, den erkennbaren Bedarf an Nachwuchsförderung in diesem Bereichen zu beantworten und kontinuierlich steuerungsrelevante In-formationen über die Pflegebildung zu erarbeiten, sind wichtige Zukunftsaufgaben.