In den ersten Arbeiten wurden in einem Fachgebiet (Psychosomatik) untersucht, welche ersten Auswirkungen durch die Einführung des DRG-Systems in Deutschland überhaupt zu erwarten sind. Weiterhin wurde untersucht, wie die Kalkulation der Kosten nach dem eingeführten Modell mit der Realität korreliert. Es zeigte sich, dass in der Kalkulation wahrscheinlich nicht homogene Gruppen zusammengefasst wurden und bei der damals aktuellen Bewertung eine Unterdeckung von mehreren Millionen Euro in größeren Fachabteilungen zu erwarten waren. Daraus hat sich dann der Bedarf der Anpassung des Systems für diese Fachabteilung ergeben. Nachdem das DRG-System einige Jahre im Einsatz war, wurde untersucht, wie sich die tatsächliche Vergütungssituation exemplarisch im Bereich der Psychosomatik verändert hat. Es zeigte sich auch, dass es von großer Wichtigkeit war, dass im neuen Vergütungssystem alle Leistungen dokumentiert wurden, da ansonsten keine adäquate Berechnung der Kosten für eine zukünftige Vergütung möglich war. In der folgenden Studie wurde dann das gesamte Kalkulationsverfahren des InEK auf seine Genauigkeit in einem Bereich (Transplantationsmedizin) untersucht. Dabei zeigte sich, dass hochkomplexe Leistungen nicht adäquat abgebildet waren. In der Diskussion mit dem InEK konnte erreicht werden, dass tatsächlich das Kalkulationsverfahren an reale Bedingungen angepasst wurde. Ein weiteres Ergebnis dieser Studie war die Erkenntnis in der Transplantationsmedizin, dass Kriterien, die eine definierte DRG ansteuern, so stabil sein müssen, dass eine nachträgliche Überprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen bei unterschiedlichen Auffassungen zur Rechnungshöhe zwischen Krankenhaus und Kostenträger, möglichst zweifelsarm durchgeführt werden kann. Dies galt leider für viele ansonsten als Differenzierungsparameter geeignete Faktoren nicht, so dass sich damit auch einer der Problembereiche von DRG-Systemen, die nicht nur zur Leistungsplanung, sondern tatsächlich auch zur Abrechnung genutzt wurden, zutage trat. Die nächste Konsequenz bestand darin, neue Sachverhalte in das Vergütungssystem auf-zunehmen. Hierbei ging es um die Evaluierung vor Transplantationen. Es mussten Parameter gefunden werden, die diese Patientengruppe überhaupt der Kalkulation zugänglich machten. Wiederum in enger Zusammenarbeit mit dem InEK war es möglich, das reguläre Vorschlagssystem sehr zu beschleunigen. Durch dieses erstmals angewandte Verfahren war es zwei Jahre früher als normalerweise zu erwarten möglich, diese neuen DRGs anzuwenden. In der Untersuchung in der Viszeralchirurgie wurde das Problem der Versorgung von hochkomplexen Fällen im Bereich der Maximalversorger untersucht und nach einer Lösung der Problematik der Erlösunterdeckung für einzelne Fallkonstellationen gesucht. In einer definierten Fallgruppe wurde manuell nach nachvollziehbaren Ursachen für höhere Kosten gesucht und in einer Kalkulation in zugängliche Parameter umgerechnet. Dabei wurde ein Parameter entdeckt, der im DRG-System zu der Zeit noch nicht enthalten war und als Kostenseparator gut geeignet erschien. Es war die ab dem Moment so genannte mehrzeitige Operation (Operation an mehr als einem Kalendertag während eines Krankenhausaufenthaltes). Dieser Parameter war in der Viszeralchirurgie geeignet und wurde vom InEK auch für andere Fachgebiete getestet. Es zeigte sich erfreulicherweise, dass auch in Urologie, Gynäkologie oder Unfallchirurgie Sachverhalte existierten, die sich mit diesem neuen Parameter erklären ließen. Ein signifikanter Anteil der ungerechten Vergütung ließ sich ab diesem Zeitpunkt vermeiden.