Auf Deutschlands Straßen ereignen sich in jedem Jahr etwa 2,5 Millionen Verkehrsunfälle, von denen mehr als ein Zehntel mit Personenschäden einhergehen. Durchschnittlich sind 350.000 Unfallopfer zu beklagen, unter denen mehr als 60.000 Schwerverletzte sind. Bei diesen Unfallopfern fallen in der Regel enorme Aufwendungen an, für die der Unfallgegner bzw. seine Versicherung aufzukommen hat. Nach einem Unfall werden der Geschädigte und der Versicherer des Unfallverursachers zunächst versuchen, sich auf die Höhe der notwendigen Schadenersatzleistungen zu einigen. In nicht wenigen Fällen kommt es dabei zu einem Gerichtsverfahren; in anderen Fällen erfolgt eine außergerichtliche Einigung. Nach deutschem Recht hat der Geschädigte einen Anspruch darauf, ein Leben „wie vor dem Unfall” zu führen. Der Schädiger (bzw. sein Versicherer) muss also nicht nur die medizinische Betreuung zahlen, er muss im Fall einer schweren Erkrankung gegebenenfalls den Verdienstausfall und bei bleibenden Schäden eine eventuell notwendige Umschulung bis hin zu Umbaumaßnahmen im Wohnhaus tragen. Das kann bedeuten, dass der Schädiger bis zum Tode des Geschädigten Kosten zu tragen hat. Die Auseinandersetzungen über Höhe und Zeitdauer der Schadenersatzleistungen werden üblicherweise von Juristen und Medizinern geführt. Der Sachverstand von Ökonomen spielt in diesem Zusammenhang eher selten eine Rolle. Dieser Sachverstand lässt sich vor allem bei Fragen einer Kapitalisierung von Schadenersatzansprüchen fruchtbar machen. Das ist das Hauptanliegen des vorliegenden Artikels.