Bernhard Schwetzler und Marc-Steffen Rapp kritisieren die folgenden zwei Punkte in meiner Arbeit. \- Das von mir präsentierte Gegenbeispiel verletze die Annahmen von Miles und Ezzell und sei damit nicht geeignet für eine Widerlegung ihrer Theorie. Insbesondere sei die von mir angeführte Fundamentalannahme nicht für die Anpassungsgleichung notwendig. \- Selbst wenn die Fundamentalannahme notwendig sein sollte, so ist sie in einem Binomialmodell nicht logisch äquivalent der Bedingung (Gleichung (1.11)), die sich in meiner Arbeit findet. Ich werde auf die Kritik nun wie folgt eingehen. Ich werde zuerst versuchen deutlich zu machen, weshalb der von Schwetzler und Rapp kritisierte erste Punkt in der Tat richtig ist und wie es zu dem Missverständnis kommen konnte. Dabei werde ich etwas ausführlicher auf ein Problem eingehen, das auf den ersten Blick nichts mit der Miles-Ezzell- Anpassung, wohl aber mit Kapitalkosten zu tun hat (Abschn.II.). Im nächsten Schritt werde ich ein anderes Gegenbeispiel präsentieren, mit dem sich wiederum trotz Gültigkeit der Miles-Ezzell-Annahmen eine Arbitrage herleiten lässt und das der Kritik von Schwetzler/Rapp standhält (Abschn. III.). Dabei verlasse ich allerdings den Rahmen des Binomialmodells. Obwohl dies im Grunde den Punkt zwei der Kritik von Schwetzler/Rapp obsolet macht, werde ich dennoch eine präzise Formulierung für die Gültigkeit der Fundamentalannahme geben und diese auch beweisen (Abschn. IV.). Zuletzt folgt eine Zusammenfassung.