Der Aufsatz setzt sich mit dem empirischen Befund auseinander, dass die unterschiedliche Behandlung der kleinen und der großen Gemeinden beim Zensus 2011 zu unterschiedlich hohen Differenzen zwischen Bevölkerungsfortschreibung und Zensus führt. Dabei weisen die großen Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern eine im Schnitt um 1.5 Prozentpunkte niedrigere Zensuszahl als in der Bevölkerungsfortschreibung aus. Dieser von Christensen et al. (2015) gezeigte Befund wird mit einem erweiterten nichtparametrischen Analyseinstrumentarium für jedes einzelne Bundesland separat re-analysiert. Hierbei zeigt sich in drei Bundesländern kein derartiger Methodeneffekt des ab 10.000 Einwohnern benutzten Stichprobenverfahrens. Der Aufsatz untersucht die Frage, warum ein scheinbar so allgemeiner Methodeneffekt sich in drei Bundesländern nicht zeigt. Es zeigt sich, dass plausible Argumente darauf hinweisen, dass die Einwohnermelderegister in diesen drei Bundesländern besser geführt werden als in den anderen Bundesländern. In dieser Sichtweise deckt das Stichprobenverfahren systematische Mängel der Einwohnermelderegister auf, während das formal kaum spezifizierte Klärungsverfahren, das bei den kleinen Gemeinden angewendet wird, diesen Mangel nicht aufdeckt. In diesem Sinne können sich die großen Gemeinden nicht über eine Benachteiligung bei der Schätzung ihrer amtlichen Einwohnerzahl beklagen, da der gezeigte Effekt einem unpräzisen Meldewesen zuzuschreiben ist. Allerdings kommen die kleinen Gemeinden bei dem "Klärungsverfahren" im Schnitt zu gut weg.