Die folgende Dokumentation gibt einen systematischen Überblick über die Entwicklung, regionale Verteilung und sozialstrukturelle Zusammensetzung der Par-teimitgliedschaften in Deutschland ab 1990. Die Tabellen 1,2 und 15-26 sind im Heft 2/2015 der Zeitschrift für Parlamentsfragen veröffentlicht. Es werden nur Daten aus den Mitgliederkarteien der Parteien verwendet (Stand jeweils 31.12.), die von den Parteigeschäftsstellen autorisiert sind. Für die Abbildungen zur Mit-gliederentwicklung der Parteien seit 1946 wurden die eigenen Daten des Verfassers durch Daten aus dem 2005 erschienenen Handbuch zur Statistik der Parlamen-te und Parteien in den westlichen Besatzungszonen und in der Bundesrepublik Deutschland (4 Bände, Düsseldorf: Droste) ergänzt. Bei der Interpretation der Daten des Jahres 1990 ist wegen Datenerfassungsproblemen in Bezug auf die ostdeutschen Landesverbände, die auch zu nachträglichen Karteibereinigungen führten, Vorsicht geboten. Die Dokumentation der sozialstrukturellen Zusammensetzung der Parteimitgliedschaften enthält keine Angaben über die berufliche Stellung, weil die hierzu vorhandenen Daten den Beruf zum Zeitpunkt des Parteieintritts ohne spätere Aktualisierung wiedergeben und somit die tätsächliche Berufsstruktur der Parteimitgliedschaften nicht korrekt widerspiegeln. Im Herbst 2008 wurde auf Anregung der Bundesgeschäftsführer vom Verfasser ein Workshop mit allen für die Mitgliederstatistik verantwortlichen Mitarbeitern der Parteien durchgeführt, auf dem eine Reihe von Verbesserungen der Mitgliederstatistik und ihrer Publika-tion beschlossen wurde. Daher gibt es ab 2008 eine Altersstatistik der Mitglieder mit einer identischen, sehr feinen Altersgruppeneinteilung sowie eine Statistik der Eintritte, Austritte und Todesfälle sowie der Eintritte nach Geschlecht und Alter. Der Anteil einer bestimmten Bevölkerungsgruppe unter den Parteimitgliedern sagt noch nichts darüber aus, ob diese Gruppe in den Parteimitgliedschaften gegen-über der Bevölkerung unter- oder überrepräsentiert ist. Um die Art der Repräsentation sozialer Gruppen in den einzelnen Parteimit-gliedschaften feststellen und zwischen den Parteien exakt vergleichen zu können, wurden daher so genannte Proportionalitätsquotienten (PQ) gebildet, indem der Anteil einer Gruppe an den Parteimitgliedern durch den Anteil dieser Gruppe an der jeweiligen beitrittsberechtigten Bevölkerung dividiert wurde. PQ-Werte über 1 bedeuten daher eine Über-repräsentation der Gruppe bei den Parteimitgliedern und PQ- Werte unter 1 eine Unterrepräsentation, die umso stärker ist, je kleiner der Wert ist.