dc.contributor.author
Rodgers-Walther, Jennifer
dc.date.accessioned
2018-06-08T07:15:54Z
dc.date.available
2015-07-20T05:44:36.365Z
dc.identifier.uri
https://refubium.fu-berlin.de/handle/fub188/17519
dc.identifier.uri
http://dx.doi.org/10.17169/refubium-21403
dc.description.abstract
Im Zuge der 2002 ins Leben gerufenen Hartz IV-Reform, bei der die
Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zur Grundsicherung für Arbeitsuchende
zusammengelegt wurden, entstand ein Organisationskompromiss bezüglich der
Zusammenarbeit der bis dahin für die Arbeitslosenhilfe zuständigen
Bundesagentur für Arbeit (BA) und den für die Sozialhilfe verantwortlichen
Kommunen. Sowohl die BA als auch die Kommunen wurden im Zuge dieser Reform zu
Trägern der neugeschaffenen Grundsicherung. Mit dem Ziel, die „Leistung aus
einer Hand“ erbringen zu können, richtete man zum 01. Januar 2005
Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) zwischen beiden Trägern ein, die die
Grundsicherung für Arbeitsuchende als Regelfall umsetzten. Daneben wurde für
69 Kreise und kreisfreie Städte für eine Experimentierphase von sechs Jahren
die Möglichkeit eröffnet, als Optionskommunen beziehungsweise zugelassene
kommunale Träger (zkT) die Umsetzung der Grundsicherung in alleiniger
Verantwortung zu übernehmen und alternative Eingliederungsmodelle zu testen.
In seinem Urteil vom 20. Dezember 2007 sah das Bundesverfassungsgericht
(BVerfG) in der Zusammenarbeit der BA mit den Kommunen innerhalb der ARGEn
eine unzulässige und mit dem Grundgesetz (GG) nicht vereinbare
Mischverwaltung. Die vorliegende Arbeit analysiert den im Nachgang des
Bundesverfassungsgerichtsurteils im Zeitraum von 2007 bis 2010 ablaufenden
mäanderhaften und in seinem Verlauf auf den ersten Blick widersprüchlichen
Entscheidungsprozess zur Neuorganisation der Grundsicherung für
Arbeitsuchende, an dessen Ende die Verankerung der Mischverwaltung in Form der
gemeinsamen Einrichtungen sowie der Verstetigung und zahlenmäßigen Ausweitung
der zkT steht. Das Ergebnis des Entscheidungsprozesses wird als
„problemlösungsorientierter Kompromiss des politisch und organisatorisch
Machbaren“ gewertet, der berücksichtigt, dass eine am Grundsatz der
eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung ausgerichtete und somit
verfassungskonforme Ausgestaltung der Grundsicherung mit der komplexen
Realität der politischen Einflussbestrebungen der einzelnen am
Entscheidungsprozess beteiligten Akteure sowie den Anforderungen der täglichen
Arbeit von und mit den Betroffenen in den einzelnen Grundsicherungsstellen,
nur schwer vereinbar ist. Die Umsetzung des ursprünglichen politischen Ziels
hinter der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende, eine
bürgerfreundliche und vor allem effiziente Verwaltung in der Grundsicherung zu
schaffen und die Kompetenzen der Bundes- und der kommunalen Ebene in dieser
Verwaltung bündeln, konnte – so hat sich im Entscheidungsprozess gezeigt –
innerhalb der föderalen Entscheidungsstruktur der Bundesrepublik und unter der
Bedingung doppelter Trägerschaft nur unter Berücksichtigung der Interessen
aller Beteiligten an Einflusssicherung, tragbarer Lasten- und
Mitbestimmungsverteilung und unter Beachtung der komplexen politischen
Verantwortlichkeiten von der kommunalen bis zur Bundesebene gewährleistet
werden.
de
dc.rights.uri
http://www.fu-berlin.de/sites/refubium/rechtliches/Nutzungsbedingungen
dc.subject
Grundsicherung für Arbeitsuchende
dc.subject
Entscheidungsprozessanalyse
dc.subject
welfare policy
dc.subject
Wohlfahrtsstaat, institutioneller Wandel
dc.subject.ddc
300 Sozialwissenschaften
dc.title
Die Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
dc.title.subtitle
Eine Analyse des Entscheidungsprozesses
refubium.affiliation
Politik- und Sozialwissenschaften
de
refubium.affiliation.other
Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft

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open access