Die Arbeit untersucht die Berufsentstehung der Physiotherapie in Deutschland unter Berücksichtigung der Kategorie Geschlecht. Daneben ist die Konzeption des Berufes als Assistenzberuf Gegenstand der Arbeit. Sie beantwortet die Frage nach dem Zeitpunkt, zu dem die Heilgymnastik in Deutschland ein Frauenberuf wurde. Außerdem wird die Verknüpfung zwischen heilgymnastischer Berufsrolle und weiblicher Geschlechterrolle untersucht. Die Ausführungen basieren auf einem Review der aktuellen Fachliteratur sowie auf einer Inhaltsanalyse von heilgymnastischen Lehrbüchern und berufskundlichen Schriften aus dem Zeitraum von 1850 bis 1930. Die Autorin bezieht sich im Wesentlichen auf die Ausführungen von Grosch, Hüter-Becker und Kreck zur Geschichte der Physiotherapie. Für den Vergleich von Berufsrolle und Geschlechterrolle wird die Arbeit von Hausen über die Polarisierung der Geschlechtercharaktere herangezogen. Im 19. Jahrhundert bestand keine spezifische Verknüpfung zwischen heilgymnastischer Berufsrolle und weiblicher Geschlechterrolle. Sowohl Männer als auch Frauen übten die Heilgymnastik aus. In Bezug auf die berufliche Vorbildung gab es eine große Bandbreite. Zum einen gab es Autodidakten wie Ling und Berwald, die ursprünglich Theologen, Musiker bzw. Fechtlehrer waren. Daneben gab es Ärzte wie Berend, die die Heilgymnastik selbst ausführten. Die größte Gruppe stellten wahrscheinlich die in Stockholm bei Ling oder in Berlin bei Neumann ausgebildeten HeilgymnastInnen dar. Da sie häufig keine eigenen Institute leiteten, sondern in der Regel für Ärzte arbeiteten, werden sie in der Literatur selten namentlich erwähnt. Die akademische Medizin führte Ende des 19. Jahrhunderts Auseinandersetzungen darüber, wer die Heilgymnastik ausüben dürfe oder solle. Der entscheidende Schritt zur Berufsgenese der Heilgymnastik war die Eröffnung einer Heilgymnastikschule 1903 in Kiel durch den Arzt Lubinus und die damit verbundene staatliche Anerkennung der Ausbildung. Lubinus äußerte sich nicht dazu, warum er die Ausbildung ausschließlich für Frauen anbot. Die Entwicklung zum Frauenberuf ist jedoch im Kontext der allgemeinen Öffnung der Berufstätigkeit für bürgerliche Frauen während der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu sehen. Neue Berufe für Frauen wurden hauptsächlich im sozialen, gesundheitlichen und pädagogischen Bereich geschaffen. Die neu entstehenden Assistenzberufe im Gesundheitswesen waren größtenteils als Frauenberufe angelegt. Anfang der 1930er Jahre gab es in Deutschland vier staatlich anerkannte Schulen für Heil- bzw. Krankengymnastik. Man kann davon ausgehen, dass bis zu diesem Zeitpunkt die erste spezifische Ausprägung der Berufsrolle stattfand. Die Arbeit analysiert heilgymnastische Lehrbücher und berufskundliche Schriften aus dem Zeitraum von 1850 bis 1930 auf zwei Aspekte: Einerseits bezüglich der Aussagen über Frauen im Allgemeinen – andererseits bezüglich der Fähigkeiten und Tätigkeiten von Heilgymnastinnen im Besonderen. Die Spezifika der Berufsrolle werden mit typischen Begriffen zur Frauenrolle am Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts verglichen. Es zeigt sich, dass, ähnlich wie in der Pflege, eine Verknüpfung von heilgymnastischer Berufsrolle und weiblicher Geschlechterrolle stattgefunden hat. Die heilgymnastische Berufsrolle wurde mit starker Bezugnahme auf die bereits bestehenden Geschlechtercharaktere konstruiert, wobei sich die männlichen Zuschreibungen auf den Arzt beziehen, die weiblichen hingegen auf die Heilgymnastin. Zusammenfassend ist festzustellen, dass im 19. Jahrhundert keine spezifische Verknüpfung zwischen heilgymnastischer Berufsrolle und weiblicher Geschlechterrolle zu finden ist. Dies ändert sich im 20. Jahrhundert. Je nach Quelle ist die Verknüpfung zwischen Berufsrolle und weiblicher Geschlechterrolle sehr stark oder die einseitige Zuweisung wird durch Einbeziehung von sowohl Männlichkeit als auch Weiblichkeit konstruierenden Begriffen durchbrochen.