Es ist einfacher als je zuvor, zu einer berühmten Medienperson zu werden. Erstaunlich viele Menschen bemühen sich, tausende Fotografien über ihr Alltagsleben in den sozialen Netzwerken wie Instagram zu veröffentlichen, die oft für jedermann frei zugänglich sind. Foto-Sharing statt Textaustausch ist nun der Regelfall. Unter diesen Umständen kommt dem Bildnisschutz eine besondere Bedeutung zu, weil mit einer solchen massiven Visualisierung der Kommunikation zunehmende Rechtsverletzungen verbunden sind. Der Regelung des Rechts am eigenen Bild wird in Deutschland und Russland dasselbe Prinzip zugrunde gelegt: Für die Bildveröffentlichung ist die Einwilligung des Abgebildeten erforderlich, es sei denn bestimmte gesetzliche Ausnahmen sind einschlägig. Selbst wenn die Ausnahmen in beiden Rechtsordnungen auf den ersten Blick grundsätzliche Parallelen aufweisen, liegen in der Rechtsauslegung gravierende Unterschiede, die sich stark auf die Rechtsanwendung auswirken und den Abgebildeten in Russland auf einen im Vergleich zu Deutschland unsichereren Boden stellen. Für eine nachvollziehbare Darstellung dieses Rechtsinstituts wird in der Dissertation die einschlägige Rechtsprechung und Literatur zunächst in den Länderberichten analysiert und anschließend unter einem rechtsvergleichenden Blickwinkel kritisch evaluiert. Die Arbeit begründet im ersten Kapitel die Relevanz des Forschungsthemas, insbesondere was de lege lata der russischen Regelung angeht und erläutert das Verhältnis zwischen dem Recht am eigenen Bild und dem Datenschutzrecht. Anschließend wird die historische Entwicklung des Bildnisschutzes aufgezeigt und eine Übersicht über die Drittwirkung der Grundrechte im Privatrecht gegeben. Danach diskutiert die Arbeit die Bestimmung des Begriffs Bild / Bildnis, die Einwilligung des Rechtsinhabers sowie die einwilligungsbedürftigen Handlungen. In einem weiteren Schritt erfolgt eine Erörterung der geschützten Interessen des Abgebildeten, die im Spannungsverhältnis zu dem Öffentlichkeitsinteresse an einer Bildberichterstattung bzw. der Pressefreiheit und der dahinter stehenden Meinungsfreiheit stehen. Das kommerzielle Interesse des Betroffenen an einer Beteiligung an der effizienten Bildverwertung wird im russischen Recht im Unterschied zum deutschen vernachlässigt. Unter Beachtung der gewandelten neueren Rechtsprechung des Stadtgerichts Moskau scheint allerdings die Durchsetzung von vermögensrechtlichen Ansprüchen bei einer rechtswidrigen Kommerzialisierung des Rechts am eigenen Bild nicht weit weg zu sein. Ein weiteres Kapitel ist den Einschränkungen des Rechts am eigenen Bild gewidmet. Sie stellen den Schwerpunkt der Untersuchung dar, weil sich gerade in diesem Bereich rechtverletzende Handlungen am geschicktesten tarnen lassen. Schließlich werden die zivil- und strafrechtlichen Ansprüche wegen einer Rechtsverletzung unter besonderer Berücksichtigung des postmortalen Bildnisschutzes behandelt. Die Zusammenfassung der Ergebnisse und Vorschläge de lege ferenda, wie die entsprechenden Normen des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation reformiert werden könnten, beschließen die Arbeit.