dc.contributor.author
Löffler, Andreas
dc.date.accessioned
2018-06-08T10:55:52Z
dc.date.available
2017-02-13T08:52:10.009Z
dc.identifier.uri
https://refubium.fu-berlin.de/handle/fub188/21351
dc.identifier.uri
http://dx.doi.org/10.17169/refubium-24645
dc.description.abstract
Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer vertritt seit geraumer Zeit den
Standpunkt, in eine Unternehmensbewertung sei grundsätzlich die
Einkommensteuerbelastung eventueller Anteilseigner eines Unternehmens
einzubeziehen. Dies führt, wie von einigen Autoren hervorgehoben wurde, dann
zu praktischen Schwierigkeiten, wenn das Unternehmen starkem Wachstum
unterliegt. Nach der Gordon-Shapiro-Formel ergibt sich der Unternehmenswert zu
[FORMEL] wobei CF den Cash-flow der ersten Phase, r die Kapitalkosten und g
die Wachstumsrate der Cash-flows bezeichne. Ist die Wachstumsrate verschieden
von null, so ziehen bereits kleine Änderungen des Steuersatzes sehr heftige
Variationen des Unternehmenswerts nach sich. Die Ermittlung des Steuersatzes
ist beispielsweise in Unternehmen mit Streubesitz praktisch unmöglich - da der
Steuersatz aber maßgeblichen Einfluss auf den Unternehmenswert hat, steht der
Bewerter so vor einer unlösbaren Aufgabe. Laitenberger und Ollmann/Richter
haben unabhängig voneinander einen Lösungsweg aus diesem Dilemma gewiesen [2].
Die Autoren weisen darauf hin, dass im deutschen Einkommensteuerrecht
Kursgewinne steuerfrei bleiben (wenn die Haltefrist größer als die
Spekulationsfrist von einem Jahr ist), während Dividenden der Besteuerung
unterliegen. Daher, so die genannten Autoren weiter in ihrer Argumentation,
müsse der Nenner statt des Termes r(1-s) vielmehr die Summe aus
(unversteuerten) Kursgewinnrendite k und (versteuerten) Dividendenrendite d
enthalten. Da man mit einfachen Methoden zeigen kann, dass Kursgewinnrendite
und Wachstumsrate identisch sind, folgt damit die modifizierte Gordon-Shapiro-
Formel [FORMEL] und diese Größe ist vom Steuersatz gänzlich unabhängig. Diese
Idee ist verblüffend einfach und scheint einen eleganten Weg aus dem Dilemma
eines vom Einkommensteuersatz stark abhängigen Unternehmenswerts zu liefern.
Bei genauerem Nachdenken aber kann das Argument nicht überzeugen. Wenn
Laitenberger und Ollmann/Richter von Kursgewinnen sprechen, so kann es sich
ausschließlich um nicht realisierte Kursgewinne handeln. Der Eigentümer
bezieht ja bis in alle Ewigkeit den Cash-flow aus dem Unternehmen, und dies
setzt notwendigerweise voraus, dass er die Anteile nicht verkauft hat. Nicht
realisierte Kursgewinne wiederum unterliegen nicht nur nicht in Deutschland,
sondern nirgendwo einer Einkommensteuer, da bei Einkünften aus Kapitalvermögen
typischerweise das Zuflussprinzip gilt. Die von Laitenberger und
Ollmann/Richter geforderte Anpassung der Gordon-Shapiro-Formel gelte also
nicht nur für das deutsche, sondern beispielsweise auch für das amerikanische
Steuerrecht und demzufolge auch für amerikanische Unternehmen mit
amerikanischen Anteilseignern. An dieser Stelle nun müssen wir uns fragen,
warum die Gordon-Shapiro-Formel, trotz scheinbarer Fehlerhaftigkeit, bis heute
in der angloamerikanischen Literatur zur Unternehmensbewertung zu finden ist.
Haben deren Entdecker diese Erkenntnis übersehen? Ziel dieser Note ist die
Vermittlung der folgenden Erkenntnis. Die Modifikation der Gordon-Shapiro-
Formel folgt nicht aus der fehlenden Besteuerung von Kursgewinnen. Sie ist
vielmehr anzuwenden bei einer Einkommensteuer, bei der entweder die Cash-flows
eine Überschusseinkunft darstellen (sie also etwa Einkünfte aus
Kapitalvermögen darstellen) oder die Cash-flows eine Gewinneinkunft darstellen
(sie also beispielsweise Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit sind) und sich
gleichzeitig der Buchwert der Unternehmung nicht ändert. Ändert sich dagegen
der Buchwert der Unternehmung (weil etwa Buchwert und Marktwert gleich sind)
und erhält der Anteilseigner Einkünfte, deren Höhe sich nach dem Prinzip einer
Gewinnermittlung bestimmt, dann hat man mit der klassischen Gordon-Shapiro-
Formel zu rechnen. Entscheidend für die Modifikation sind also die Höhe der
zukünftigen Buchwerte des Unternehmens und die Antwort auf die Frage, welcher
Einkunftsart die Cash-flows sind.
de
dc.format.extent
2 Seiten
dc.rights.uri
http://www.cf-fachportal.de/agb/
dc.subject
Unternehmensbewertung
dc.subject.ddc
300 Sozialwissenschaften::330 Wirtschaft
dc.title
Die Besteuerung von Kursgewinnen und Dividenden in der Unternehmensbewertung
dc.type
Wissenschaftlicher Artikel
dcterms.bibliographicCitation
Finanz Betrieb. - (2001), 11, S. 593-594
dcterms.bibliographicCitation.url
http://recherche.cf-fachportal.de/document/zeitschriften/corporate-finance/2001/heft-11/finanzmanagement/aufsatze/die-besteuerung-von-kursgewinnen-und-dividend/MLX_94c6
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Wirtschaftswissenschaft
de
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1437-8981