Die Erbringung bestimmter Dienstleistungen und Güter wie etwa Sicherheit und Infrastruktur, die wir klassischerweise vom Staat und seiner Verwaltung erwarten, erfolgt heute regelmäßig kooperativ und arbeitsteilig. Soweit dabei nicht-staatliche Akteure als „Provider of Statehood“ auf die Bühne treten, ist der Staat – vermeintlich paradoxerweise – nicht mehr der alleinige Garant für das Gelingen gemeinwohlförderlicher Staatlichkeit. Der Beitrag analysiert diese „Ko-Produktion von Staatlichkeit“ als ein bereits historisch bewährtes Modell zur Bereistellung bestimmter Governance-Produkte und fragt nach der Beschaffenheit der nicht-staatlichen Akteure. Desweiteren untersucht er, welche vor allem als Regelungsstrukturen verstandenen Governancemodi zur Organisation des Zusammenwirkens von privaten und staatlichen Akteuren in Frage kommen. Hier werden Beleihung und Konzession als überkommene, aber wandelbare rechtliche Gußformen diskutiert und das Phänomen der Public Private Partnerships beleuchtet. Schließlich werden verschiedene Theorieangebote aus Politik-, Verwaltungs- und Rechtswissenschaft auf Ihre Eignung für die Konstellationen arbeitsteiliger Staatlichkeitsproduktion hin untersucht.