Aus dem Vorwort: Zivilreligion. Eine Rechtsphilosophie III bildet den letzten Teil der kleinen Trilogie. Diese Schrift bemüht sich darum, der vagen Idee der Zivilreligion einen inhaltlichen „Überbau“ zu verschaffen. Zunächst ist der Humanismus als eine Art von Religion zu interpretieren, und zwar auch im Sinne einer rationalen Selbstkritik. Der Rückgriff auf die prämoderne mittelalterliche Leitvorstellung einer den Menschen beherrschenden Religion wird vielleicht helfen, die weltliche Herrschafts- und Leitidee der Zivilreligion in ein postmodernes Licht zu setzen. Zudem ist aus dem Blickwinkel der selbstkritischen Wissenschaftstheorie für die Idee der Religion etwa der Ansatz der Letztbegründung aufzugreifen. Danach ist die dunkle Seite des Menschseins zu betrachten. Das Recht selbst ist nur dialektisch und nicht ohne das Unrecht zu denken. Die Idee der Menschenrechte wendet sich in diesem Sinne gegen die Grundfähigkeit des Menschen zur Dehumanisierung von Menschen. Modell für diese inhumane Seite steht seit jeher seine Fähigkeit zur grausamen Art der Kriegsführung. Für die Friedenszeiten ist nicht nur auf das Strafrecht, sondern auch auf die erschütternden Ergebnisse der Experimente von Milgram und Zimbardo zu verweisen. Einfache Bürger vermögen sich offenbar mehrheitlich aus dem Stand den Leitideen und dem Befehlen der guten Hirten zu unterwerfen und danach alsbald andere Menschen zu foltern und zu töten. Auf diese alte Dialektik antwortet an das synthetische Modell der „Mittelwelt“. Aus dem Bereich der Ethik ist dazu vor allem die ausgleichende Gerechtigkeit einzubringen. Aus der Sicht der Theologie ist der Ansatz der Versöhnung weiterzuverfolgen. Aus der Perspektive der politischen Soziologie bietet es sich ferner an, das Denkmodell der Systemtheorie zu verwenden. Aus der Sicht der westlichen Demokratie verlangt dieser Ansatz vor allem eine vernünftige und offene Abwägung. Sie rechtfertigen dann die zu treffenden Entscheidungen. Diese Urteile und Befehle stellen aber samt ihrer Ausübung die eigentlichen Gewaltakte dar. Sie sind in erheblichem Maße von verschleierten Emotionen gesteuert. Die republikanische Seite der Idee der Mittelwelt stammt dabei von Aristoteles. Philosophisch und etwa mit Kant gesprochen, handelt es sich um eine Art von Synkretismus. Nach allem ist der idealistische Humanismus also durch die Erkenntnisse der sozialrealen Anthropologie zu ergänzen. Das einfache Grundmodell lautet, dass der zivile Mensch in einer irdischen „Mittelwelt“ lebt und vor allem, dass er sich auch seiner starken psychogenetischen Neigungen zu einem blinden Kollektivismus alltäglich bewusst bleiben muss. Der erste Band führt den Titel: Zivilreligion. Eine Rechtsphilosophie I. Grundlegung: Westlicher „demokratischer Präambel- Humanismus“ und universelle Trias „Natur, Seele und Vernunft“ (2010). Die zweite Schrift ist überschrieben mit: Zivilreligion. Eine Rechtsphilosophie II. Grundelemente: Versöhnung und Mediation, Strafe und Geständnis, Gerechtigkeit und Humanität aus juristischen Perspektiven (2010). Die drei kleinen Schriften zur Zivilreligion ergänzen das etwas umfangreichere Buch, das den Titel „Zivilisation – Staat und Mensch, Gewalt und Recht, Kultur und Natur“ trägt und das im Jahre 2009 in der ersten Auflage im Open Access der Freien Universität Berlin veröffentlicht wurde. Jenes hat sich mit der Struktur der Zivilisation, und zwar vor allem, aber nicht ausschließlich der westlichen Zivilisation beschäftigt. Die Schrift zur Zivilisation war also eher formal ausgelegt. Nunmehr sind die inhaltlichen höchsten Leitideen des Westens auszudeuten.