dc.contributor.author
Schulze, Anna
dc.date.accessioned
2018-06-08T07:46:03Z
dc.date.available
2015-04-20T07:52:41.300Z
dc.identifier.uri
https://refubium.fu-berlin.de/handle/fub188/18668
dc.identifier.uri
http://dx.doi.org/10.17169/refubium-22357
dc.description.abstract
Wohlbekannt ist, dass Hannah Arendt der Idee unveräußerlicher Menschenrechte
skeptisch gegenüber- stand. Gemeinhin wird ihre Skepsis durch das empirische
Faktum des Versagens der Menschenrechte während der Zeit des Holocausts
begründet und damit eher auf eine pragmatische Einschätzung zur politischen
Durchsetzbarkeit überstaatlich defi nierter Menschenrechte denn auf eine
philosophische Po- sition zurückgeführt. Diese Lesart der arendtschen
Menschenrechtskritik greift jedoch zu kurz. Der Vorwurf der Un- brauchbarkeit
von Menschenrechten ist eingebettet in Arendts Kritik an der philosophischen
Tradition insgesamt und trägt die Züge von Arendts Auseinandersetzung mit der
Scholastik des Aurelius Augus- tinus und dem Frühwerk Martin Heideggers. Die
vorliegende Arbeit zieht folglich Arendts Augustinus- Dissertation sowie Sein
und Zeit heran, um das philosophische Begründungsgerüst der arendtschen
Menschenrechtskritik herauszuarbeiten. Als deren zentrales Element wird ein
von Arendt immer wieder aufgegriffenes erkenntnistheoretisches Dilemma der
Philosophie und ihres Werkzeugs, der Sprache, he- rausgestellt: die
Unmöglichkeit, das überzeugend zu defi nieren, was jeden Menschen einzigartig
und damit schützenswert macht – sein Personsein. Die philosophische Logik
lässt Menschen immer nur als Bündel von Eigenschaften erscheinen, die für sich
die Schutzwürdigkeit des Einzelnen nicht plausibel machen können, ihr entzieht
sich die durch Einzigartigkeit erst hervorgebrachte Pluralität des politischen
Raumes. So kann eine jede Menschenrechtstheorie als Produkt philosophischer
Abstraktion zwar einen Katalog von Normen aufstellen, doch die eigentliche
Achtung jedes einzelnen Menschen kann sie damit nicht erwirken. Schlimmer
noch, sie hat als Ausgangspunkt ein entpersonalisiertes Menschenbild, an das
sich, mangels intuitiver Erfassbarkeit der Würde des Einzelnen, auch
menschenverachtende Theorien anschließen lassen. In dieser Studie wird Arendts
Beschreibung des Holocaust unter Gesichtspunkten der von ihr all- gemein
formulierten Philosophiekritik untersucht und so der Brückenschlag zwischen
ihren erkennt- nistheoretischen und empirisch-analytischen Aussagen vollzogen.
Die Menschenrechtskritik wird auf diese Weise im begriffl ichen Kosmos Arendts
lokalisiert. Im Anschluss daran wird ein weites Konzept des „Rechts auf
Rechte“ vorgestellt, welches der von Arendt formulierten These Rechnung trägt,
der blinde Punkt der Philosophie hinsichtlich der Perso- nalität des Einzelnen
könne nur kompensiert werden durch die Schaffung eines politischen Raums, in
welchem der lebensweltliche Umgang der Menschen miteinander einen zweiten
Erkenntnismodus jen- seits der philosophischen Logik eröffne. Eine Begrenzung
des „Rechts auf Rechte“ auf einen formal- juristischen Status erscheint vor
diesem Hintergrund unzulässig, da die Anerkennung seiner Rechtsfä- higkeit für
das Subjekt politische Rahmenbedingungen voraussetzt, in denen dieses seinen
Mitmenschen das eigene Personsein stets offenbaren kann – ein Anspruch mit
weitreichenden Implikationen für die Beschaffenheit politischer Gemeinwesen
de
dc.relation.ispartofseries
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dc.rights.uri
http://www.fu-berlin.de/sites/refubium/rechtliches/Nutzungsbedingungen
dc.subject.ddc
300 Sozialwissenschaften::320 Politikwissenschaft
dc.title
Hannah Arendt und die Aporien der Menschenrechte
refubium.affiliation
Politik- und Sozialwissenschaften
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Working paper Serie des Arbeitsbereich Politische Theorie und Ideengeschichte
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open access
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2196-0968