Diese Masterarbeit hat das Ziel, das von der Bundesregierung als Energiewende bezeichnete Gesetzespaket vom 8. Juli 2011 in seiner Wirkung auf die Marktstruktur im Energiesektor zu untersuchen. Das Gesetzespaket enthält hauptsächlich den Elektrizitätsmarkt betreffende Regelungen, weshalb primär auch nur dieser betrachtet wird. Im theoretischen Rahmen werden unterschiedliche Marktformen und ihre Wohlfahrtswir-kungen dargestellt. Es wird gezeigt, dass die Marktform Einfluss auf die Gesamtwohlfahrt hat und die Verteilung der Wohlfahrt zwischen den Marktteilnehmern beeinflusst. Der Wettbewerbsmarkt, der sich durch viele Anbieter auszeichnet, ist dabei gegenüber einem Markt mit einem Anbieter (Monopol) oder wenigen Anbietern (Oligopol) überlegen, da er die Gesamtwohlfahrt maximiert. Mit einer sinkenden Anbieterzahl, sinkt die Gesamtwohl-fahrt, aber der Gewinn der Anbieter steigt. In Deutschland entwickelte sich in der Elektrizitätswirtschaft jedoch eine Marktform, die auf regionalen Monopolen basierte. Diese Marktform wurde mit den Besonderheiten des Elektrizitätssektors begründet. Da Elektrizität ein Netz benötigt, um übertragen zu werden und Investitionen kapitalintensiv und langlebig sind, wurde Wettbewerb in diesem Sektor als schädlich angesehen. Ab den 60er Jahren kam zunehmend Kritik an dieser Betrachtungsweise auf. Nach dieser sich entwickelnden Argumentation widersprachen die besonderen Eigenschaften des Sektors einer wettbewerblich organisierten Struktur nicht. Allein das Stromnetz sollte ein Monopol bleiben, da ein Netz gegenüber mehreren Netzen kostengünstiger ist; andere Wirtschaftsbereiche ließen sich hingegen effizienter im Wettbewerbsmarkt organisieren. Aus dieser Erkenntnis erwuchs eine europaweite und europäisch geleitete Liberalisierung des Strommarktes. Wichtiges Ziel war dabei die Entflechtung der Netze von den übrigen Unternehmensteilen. Durch die Übernahme der ersten europäischen Richtlinie zum Elektrizitätsbinnenmarkt in deutsches Recht wurden die Monopolstrukturen im Jahr 1998 aufgebrochen. Es kam zu einer Konzentration des Marktes, sodass vier große Unternehmen durch ihre Erzeugungskapazitäten und den Besitz eines Großteils der Netze marktbeherr-schend wurden. Problematisch für die Wettbewerbsentwicklung war, dass die Wettbewerber trotz gesetzlicher Vorschriften keinen diskriminierungsfreien Zugang zu den Netzen erhielten. Wettbewerb konnte nicht wie erhofft aufkommen. Eine zweite Richtlinie zum Elektrizitätsbinnenmarkt seitens der Europäischen Union wurde 2005 in deutsches Recht überführt. Sie beinhaltete eine Verschärfung der Entflechtung und Regulierung; das Diskriminierungsproblem konnte dadurch allerdings lediglich vermindert werden. Ebenso blieben die hohen Erzeugungskapazitäten im Besitz der großen Versorgungsunternehmen aus Wettbewerbssicht problematisch. Ein weiteres Problem entwickelte sich mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien. Zum Zwecke der Förderung genießen diese Energien eine feste Vergütung und einen Einspeisevorrang gegenüber fossilen Energie¬trägern. Die Einspeisung erfolgt damit unabhängig von Preissignalen des Marktes, was ineffizient ist. Bezogen auf diese und andere Wettbewerbshemmnisse wird das Gesetzespaket der Energiewende in dieser Arbeit bewertet. Die Energiewende enthält sechs Gesetze, von denen fünf bezüglich ihrer Wirkung auf die Marktstruktur analysiert werden: Das dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes, das Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften, die Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) und das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“. Die Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass die vier großen Versorgungsunternehmen aufgrund der Beendigung der Nutzung der Kernenergie nicht unerhebliche Erzeugungska-pazitäten verlieren werden, da sie voraussichtlich nur teilweise ersetzt werden. Die Konzentration der Erzeugungskapazitäten wird damit sinken. Darüber hinaus werden die Entflechtungsvorschriften abermals verschärft, sodass Diskriminierung beim Netzzugang weiter vermindert wird. Bei der Integration von erneuerbaren Energien in den Wettbewerbsmarkt werden erste richtige Schritte unternommen, diese werden aber als bei weitem nicht ausreichend eingeschätzt, um erneuerbare Energien umfassend in den Markt zu integrieren. Positive Effekte sind auch von anderen Entwicklungen wie dem Rückkauf von Kraftwerkskapazitäten durch die öffentliche Hand (Rekommunalisierung) und dem verschärften Wettbewerb im Gasmarkt vorstellbar. Insgesamt wird davon ausgegangen, dass sich die Marktstruktur dem Wettbewerb annähern wird, wobei die dominierenden Unternehmen aber weiterhin bedeutend bleiben werden.