<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" version="2.0">
<channel>
<title>Schriftenreihe Zivilreligion - eine Rechtsphilosophie als Kulturphilosophie.Bd. I - IV</title>
<link>https://refubium.fu-berlin.de/handle/fub188/17704</link>
<description/>
<pubDate>Thu, 30 Apr 2026 16:44:25 GMT</pubDate>
<dc:date>2026-04-30T16:44:25Z</dc:date>
<item>
<title>Demokratischer Präambel-Humanismus</title>
<link>https://refubium.fu-berlin.de/handle/fub188/18416</link>
<description>Demokratischer Präambel-Humanismus
Montenbruck, Axel
Die vierte Auflage dieser interdiszipinären Schrift hat einen leicht&#13;
geänderten Titel erhalten. „Demokratischer Präambel–Humanismus“ lautet er&#13;
nunmehr. Auch ist herauszustellen gewesen, dass es sich bei dieser&#13;
Schriftenreihe um ein strukturelles Kreuz handelt. Zum einen stehen die&#13;
nunmehr vier Schriften selbstständig nebeneinander. Zum anderen sollen sie ein&#13;
Gesamtkonzept bieten, dessen Grundlegung diese erste Schrift bildet. Die&#13;
zweite ist den Grundelementen gewidmet. Die dritte Untersuchung bietet den&#13;
normativen Überbau und die vierte bemüht sich um einen ganzheitlichen oder&#13;
auch dreifaltigen Überbau. Der einordnende Zusatz „eine Rechtsphilosophie als&#13;
Kulturphilosophie“ lehnt sich an die Sicht Radbruchs an. Diese Ergänzung soll,&#13;
nunmehr schon im Titel der Schriftenreihen beides umschreiben, die&#13;
Ausgangsposition der (westlichen) „Rechtsphilosophie“, die den&#13;
bürgerrechtlichen Kernbegriff des Zivilen (civis, der Bürger) mit abdeckt und&#13;
das breite Umfeld einer „Kulturphilosophie“, und zwar einer solchen im Sinne&#13;
einer gesamten Zivilisationsphilosophie. Der Inhalt der „Grundlegung“ war dazu&#13;
erneut erheblich zu erweitern. Drei Teilbücher sollen diese Schrift auch wegen&#13;
ihres neuen Umfanges jetzt noch einmal untergliedern. Vor allem das zweite&#13;
Teilbuch ist dabei noch etwas philosophischer angelegt und zugleich auch noch&#13;
etwas politischer ausgerichtet. Insbesondere die Ausführungen zur Drei-Welten-&#13;
Lehre waren zu verbreitern und zu vertiefen. Die Thesen zu den drei groben&#13;
Stufen der Freiheit sind ebenfalls neu eingefügt. Die allerletzten Folgerungen&#13;
sind natürlich erst am Ende zu ziehen, auch wenn hier schon der Grund für sie&#13;
zu legen ist, der aber auch viele andere Ergebnisse noch (mit-) tragen würde.&#13;
Wie bislang schon enthält der letzte Band den Versuch, ein in sich&#13;
geschlossenes „trinitäres“ Gesamtkonzept einer Zivilreligion anzubieten.
</description>
<pubDate>Tue, 01 Jan 2013 00:00:00 GMT</pubDate>
<guid isPermaLink="false">https://refubium.fu-berlin.de/handle/fub188/18416</guid>
<dc:date>2013-01-01T00:00:00Z</dc:date>
</item>
<item>
<title>Demokratischer Präambel-Humanismus</title>
<link>https://refubium.fu-berlin.de/handle/fub188/19253</link>
<description>Demokratischer Präambel-Humanismus
Montenbruck, Axel
Die fünfte Auflage enthält etliche Ergänzungen, etwa zu Hegels „Lebendigkeitsdialektik“ und bietet im Rahmen der Drei-Welten-Lehre zusätzliche&#13;
Ausführungen zum Pragmatismus und einen Hinweis auf Hobbes dreistufige&#13;
Philosophie. Anmerkungen zur Philosophie der Quantenfeld-Physik und ihrem&#13;
seelenähnlichen Binnenraum-Modell sind ebenfalls eingefügt. Überdies habe ich&#13;
versucht, das Wesen des Rechts aus der rechtsphilosophischen Sicht etwas&#13;
kräftiger zu umreißen. Dementsprechend war auch der Titel des ersten&#13;
Teilbuches zu ergänzen. Er gibt sich nunmehr noch etwas bunter und lautet&#13;
„Demokratischer Präambel-Humanismus: Bekenntnisse, Rechts-, Seelen- und&#13;
Geistlehren.“ Zudem war der Titel der gesamten Schriftenreihe, für die dieser&#13;
Band die Grundlage bieten soll, näher zu erläutern. Die Einordnung der&#13;
„Rechtsphilosophie als Kulturphilosophie“, und zwar generell, hinterfragte&#13;
auch einmal der Tagungsband der Schweizerischen Vereinigung für Rechts- und&#13;
Sozialphilosophie, etwa im Sinne des südwest-deutschen Neukantianismus. Die&#13;
Leitidee der Zivilreligion speist sich zwar auch aus diesem kulturellen&#13;
Denken. Sie verfolgt aber mit dem Bezugsrahmen der Präambeln der nationalen&#13;
Verfassungen und der Menschenrechtskonventionen einen breiteren Ansatz, der&#13;
auf das „Zivile“ und seine Verherrlichung ausgerichtet ist. Zu beschreiten&#13;
ist eben ein rechtsethischer und sozialphilosophischer Weg der praktischen&#13;
„Vernunft“, der den Naturalismus ernst nimmt und mit seiner anthropologischen&#13;
Art auch immer nach dem universell „Humanen“ sucht. Es bot sich zudem an, eine&#13;
Reihe anderer Abschnitte anhand neuer Literatur nachzuarbeiten. Ist nicht zum&#13;
Beispiel das, was wir als Sein im Sinne der Physik oder der Biologie&#13;
begreifen, vor allem das Sein einer konservierenden Binnenstruktur, also eine&#13;
Art von Kultur? Am Schluss war dann noch die idealistische Parallelidee der&#13;
Vernunft-Religion (im weiten Sinne des nous verstanden) zu erläutern und auf&#13;
die kulturell-pragmatische Ebene einer sozialrealen Zivilreligion&#13;
herunterzubrechen. Bei der Frage nach der Willensfreiheit waren ferner einige&#13;
verstreute Erwägungen zusammenzufassen. So ist etwa im Sinne der Biologie zu&#13;
überlegen, wie viel Autonomie denn in jedem sich selbst organisierenden&#13;
Lebewesen steckt. Auch war zu fragen, ob aus der Sicht des Naturalismus denn&#13;
nicht eigentlich die Natur selbst, und zwar mit dem Naturwesen Mensch beginnt,&#13;
ihre eigenen Gesetze zu erkennen, sich quasi in ihrer ständig zunehmenden&#13;
Komplexität selbst aufzuklären. Oder aber, wie schon zuvor auszuführen war und&#13;
jetzt nur umzukehren ist, verfügt nicht auch die belebte Natur, etwa im Sinne&#13;
des Schwarmes, über eine Art von genetischer Natur-Ethik, die unter anderem&#13;
auf den wechselseitigen Freiheitsverzicht und der Achtung der Nächsten setzt?&#13;
Der vernünftig gedachte Mensch kann sich dann „freiwillig“ dieser Prinzipien&#13;
bedienen, auch wenn er vermutlich zusätzlich noch soziale Instinktreste&#13;
besitzt. Jedenfalls ist er nicht genetisch fest an das Leben in bestimmten&#13;
Schwarmstrukturen gebunden, also davon „befreit“. Er kann sich nicht nur&#13;
egoistisch oder nachlässig gegen alle Gruppen-zwänge entscheiden, er vermag&#13;
auch viele eigene schwarmähnliche Netzwerke aufzubauen und zu pflegen. Als&#13;
Prometheus lebt er in und erschafft „sich selbst“ seine vielen häuslichen&#13;
Binnenwelten, seine Kulturen, die zunehmend größer werden. Er zerstört sie,&#13;
aber er erneuert sie auch. In ihnen und zumindest insoweit trägt der Mensch,&#13;
der an seine menschliche Vernunft glaubt, die Eigenverantwortung des Schöpfers&#13;
und des Zerstörers, und er haftet für das Seine. Um die Gefahr der Zerstörung&#13;
zu bannen, muss er sich selbst zivilisieren. Sein westliches Credo ist&#13;
altbekannt und von dreifaltiger Art, es lautet:„Freiheit, Gleichheit und&#13;
Solidarität“. Bedanken möchte ich mich erneut bei Frau Ass. iur. Susanne&#13;
Dembour dafür, dass sie die mühselige Aufgabe des Lektorates übernommen und&#13;
jedenfalls die gröbsten meiner Fehler herausgefiltert hat. A. M., Dezember&#13;
2014
</description>
<pubDate>Thu, 01 Jan 2015 00:00:00 GMT</pubDate>
<guid isPermaLink="false">https://refubium.fu-berlin.de/handle/fub188/19253</guid>
<dc:date>2015-01-01T00:00:00Z</dc:date>
</item>
<item>
<title>Grundelemente</title>
<link>https://refubium.fu-berlin.de/handle/fub188/19432</link>
<description>Grundelemente
Montenbruck, Axel
Vorwort zur dritten Auflage der „Grundelemente“ Die Interpretation der&#13;
„Grundelemente“ steht im Mittelpunkt. Zwar prägen vor allem die vielfältigen&#13;
„juristischen Perspektiven“ das Herangehen. Aber als Diskussionsebene dient&#13;
diejenige der vorrechtlichen Sichtweise des „Präambel Humanismus“. Aus semi-religiöser Sicht sorgt dabei die Idee der Versöhnung für den durchgehenden&#13;
roten Faden. Ethiker wiederum könnten insbesondere an der Deutung der&#13;
Gerechtigkeit interessiert sein. Die dritte Auflage bietet insgesamt erheblich&#13;
erweiterte Ausführungen, nachdem die zweite Ausgabe nur wenige Ergänzungen&#13;
enthielt. Um fast hundert Seiten ist die dritte Auflage angewachsen. So wird&#13;
zum Rechtsinstitut der „Mediation“, deren Art und deren wachsende Bedeutung&#13;
auf die Definition der entsprechenden Europäischen Richtlinie verwiesen. Auch&#13;
war die Idee der „Versöhnungsperson“ zusätzlich und unter anderem mit dem&#13;
„Menschenbild der EU-Grundrechtecharta“ zu erläutern. Das deutsche&#13;
Strafprozessrecht enthält ferner jetzt auch eine Regelung der Rechtsfrieden&#13;
stiftenden „Vereinbarung“, die üblicherweise zumindest mit einem&#13;
Teilgeständnis des Angeklagten einhergeht. Zudem ist der deutsche Leitgedanke&#13;
des Schuldprinzips im Lichte des Bundesverfassungsgerichts zu vertiefen.&#13;
Ebenso war für das Verständnis des Strafens im weiteren Sinne auch die&#13;
deutsche Sicherungsverwahrung noch einmal zu beleuchten. Nicht zuletzt aber&#13;
ist die Gelegenheit der Neuauflage zu nutzen, die Frage nach Idee der&#13;
Gerechtigkeit noch einmal zu vertiefen. So ist die „Uridee des Ausgleichens“&#13;
deutlicher noch herauszustellen. Zu überlegen ist auch, ob der Gleichheit als&#13;
dem systemischen Kern der Gerechtigkeit nicht strukturell die Rolle eines&#13;
weltlichen „heiligen Geistes“ zu kommt. Die Idee der Gerechtigkeit könnte&#13;
insofern die Aufgabe wahrnehmen, Antagonismen zu überbrücken, etwa denjenigen&#13;
von individueller Freiheit und kollektiver Solidarität. Ansonsten ist zu&#13;
versuchen, die Mehrschichtigkeit der Idee der Gerechtigkeit noch schärfer&#13;
herauszustellen.
</description>
<pubDate>Sat, 01 Jan 2011 00:00:00 GMT</pubDate>
<guid isPermaLink="false">https://refubium.fu-berlin.de/handle/fub188/19432</guid>
<dc:date>2011-01-01T00:00:00Z</dc:date>
</item>
<item>
<title>Grundelemente</title>
<link>https://refubium.fu-berlin.de/handle/fub188/18331</link>
<description>Grundelemente
Montenbruck, Axel
Aus dem Vorwort: Zivilreligion II bildet den zweiten Teil der kleinen&#13;
Trilogie. Diese Schrift ist den „Grundelementen“ der Zivilreligion gewidmet.&#13;
„Versöhnung, Strafe und Gerechtigkeit“ bilden drei Grundpfeiler des&#13;
Christentums. Diese drei Ideen aus sind der Sicht eines westlichen säkularen&#13;
Rechtssystems zu beleuchten. Besonders zu beachten ist dabei die Rechtspraxis.&#13;
Die Juristen bemühen sich alltäglich um der Schaffung von Rechtsfrieden, indem&#13;
sie auf allen Ebenen Angebote zur Vermittlung und zur Aushandlung von&#13;
Konsenslösungen zur Verfügung stellen. Diese Mediationen im weiten Sinne,&#13;
zumeist in der Form von „privaten Vergleichsverträgen“ jeglicher Art,&#13;
bestimmen das zivilisierte Recht. Das geschriebene Recht regelt nur das&#13;
„Worst-case-Senario“ und dient im Alltag als Drohkulisse. Private&#13;
Sühneverträge kann schon das Mittelalter, bei denen dann die Alternative der&#13;
privaten Vergeltung im Raume stand. Ferner ist nachzufragen, was den „Strafe“&#13;
in einem Verfassungsstaat meint und welche praktische Bedeutung dem Geständnis&#13;
des Angeklagten zukommt. Außerdem ist zusammenzufassen, was unter&#13;
„Gerechtigkeit“ generell zu verstehen ist, und was Gerechtigkeit in einem&#13;
westlichen System der Menschenrechte zu bedeuten hat. Das Ideenpaar der&#13;
Versöhnung und der Vermittlung dient dabei durchgehend als roter Faden. Der&#13;
erste Band führt den Titel: Zivilreligion I, Grundlegung: Westlicher&#13;
„demokratischer Präambel-Humanismus“ und universelle Trias „Natur, Seele und&#13;
Vernunft“(2010). Der dritte Teil ist überschrieben mit: Zivilreligion III.&#13;
Überbau: Demokratischer Humanismus, sozialreale Dehumanisierung, Auflösung zum&#13;
synthetischen Pragmatismus der „Mittelwelt“ (2010). Die drei kleinen Schriften&#13;
zur Zivilreligion ergänzen das etwas umfangreichere Buch, das den Titel&#13;
„Zivilisation - Staat und Mensch, Gewalt und Recht, Kultur und Natur“ trägt&#13;
und im Jahre 2009 im Open Access der Freien Universität Berlin veröffentlicht&#13;
wurde. Jenes hat sich mit der Struktur der Zivilisation, und zwar vor allem,&#13;
aber nicht ausschließlich der westlichen Zivilisation beschäftigt. Die Schrift&#13;
zur Zivilisation war also eher formal ausgelegt. Nunmehr sind die inhaltlichen&#13;
höchsten Leitideen des Westens aufzugreifen und auszudeuten.
</description>
<pubDate>Fri, 01 Jan 2010 00:00:00 GMT</pubDate>
<guid isPermaLink="false">https://refubium.fu-berlin.de/handle/fub188/18331</guid>
<dc:date>2010-01-01T00:00:00Z</dc:date>
</item>
</channel>
</rss>
