Ausgangspunkt dieser Arbeit ist der Staat als (Völker-)Rechtssubjekt, als Akteur und als Adressat der Aufarbeitung staatlicher Unrechtsvergangenheit, fokussiert auf das Verhältnis Staat–Individuum. Zentrale Frage ist, ob es rechtliche Pflichten des Staates zur Aufarbeitung staatlichen Unrechts gegenüber dem Individuum gibt und ob daraus ein durchsetzbares Individualrecht auf Aufarbeitung resultiert. Die Untersuchung richtet sich nach derzeitigen geltendem Recht Vietnams und prüft, ob sich aus einer fortbestehenden oder neu geprägten Rechtsordnung eine rechtliche Pflicht zur Aufarbeitung ableiten lässt, insbesondere im Kontext eines Systems, das sich als sozialistischer Rechtsstaat bezeichnet.