Der bundesstaatliche Finanzausgleich als Säule eines Solidarsystems der jeweiligen (Bundes-) Länder untereinander steht derzeit in der Diskussion um eine mögliche Neugestaltung. Derzeit stehen 3 Geberländern 13 Nehmerländer gegenüber. Im Zuge einer Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs stellt sich die Frage, welche einzelnen ökonomischen Anreizwirkungen von dem Ausgleichssystem ausgehen. In der folgenden Abhandlung erfolgt eine individuelle Auswahl einzelner ökonomischer Aspekte, die im bestehenden und in einem zukünftigen Ausgleichssystem zu beachten sind. Der (Länder-) Finanzausgleich im engeren Sinne nimmt dabei eine bedeutende Rolle im gesamten bundesstaatlichen Finanzausgleich ein, sodass auf diesen ein Schwerpunkt gelegt wird.