Der Mediumbericht fasst die einzelnen Teile des Berichts in der Langfassung zusammen. Zunächst wird anhand von statistischen Zahlen und Fakten nachgewiesen, dass das männliche Ernährermodell noch immer sehr prägend für die Existenzsicherung von Frauen und Männern in Deutschland ist. Dies wird darauf zurückgeführt, dass im bundesdeutschen Recht diverse Schnittstellen des ehelichen Unterhaltsrechts mit dem Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht existieren, die das Ernährermodell voraussetzen, faktisch auch auf Unverheiratete ausdehnen und gleichzeitig perpetuieren. Da aber auch der Gleichberechtigungsgrundsatz für Frauen und Männer gilt und ein Staatsziel sogar die "tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung" fordert, sind normative Wertungswidersprüche entstanden, die nach einer Reform der Schnittstellen und der Gesamtkonzeption der Berücksichtigung von Unterhalt und finanzieller Paarsolidarität in verschiedenen Regelungsbereichen verlangen. Anschließend an die Darstellung und Kritik der Schnittstellenregelungen wird am Beispiel der Anrechnung von Partnereinkommen und -vermögen gemäß SGB II ("Hartz IV") die subjektive Seite der sozialrechtlichen Einstandspflicht beleuchtet, indem Ergebnisse einer Befragung von Betroffenen referiert werden. Ein abschließendes Kapitel resümiert den Reformbedarf und skizziert die nötigen politischen Entwicklungen und Maßnahmen zur Überwindung der noch immer starken Stellung des männlichen Ernährermodells in Deutschland.