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<title>Working paper Serie des Arbeitsbereich Politische Theorie und Ideengeschichte</title>
<link>https://refubium.fu-berlin.de/handle/fub188/17713</link>
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<pubDate>Mon, 27 Apr 2026 08:03:47 GMT</pubDate>
<dc:date>2026-04-27T08:03:47Z</dc:date>
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<title>Behinderung und Gerechtigkeit</title>
<link>https://refubium.fu-berlin.de/handle/fub188/18758</link>
<description>Behinderung und Gerechtigkeit
Dyckerhoff, Valentin
Das vorliegende Research Paper beschäftigt sich mit der Frage nach der&#13;
akzeptabelsten Konzeption einer Metrik und Verteilungsregel für die&#13;
gerechtigkeitstheoretische Inklusion von Menschen mit physischen und geistig-&#13;
psychischen Einschränkungen auf der Grundlage eines angemessenen&#13;
wissenschaftlichen Modells von Behinderung. Es wird argumentiert, dass ein&#13;
Modell mit interaktionistischen Grundzügen, das die konstitutive Rolle sowohl&#13;
individueller Zustände (‚Schädigungen‘) als auch befähigender und behindernder&#13;
Kontexte betont, das komplexe Phänomen Behinderung am besten widerspiegelt.&#13;
Ausgehend von einer Kritik an John Rawls Ansatz „Gerechtigkeit als Fairness“,&#13;
den ‚glücksegalitaristischen Positionen‘ von Ronald Dworkin und Richard&#13;
Arneson und den Capability-Ansätzen von Amartya Sen und Martha Nussbaum wird&#13;
konstatiert, dass eine normativ sparsame Variante der Capability-Metrik mit&#13;
einer Suffizienzregel der Verteilung – wie sie Elizabeth Andersons Ansatz&#13;
„Demokratischer Gleichheit“ darstellt – die momentan akzeptabelste Grundlage&#13;
für die gerechtigkeitstheoretische Berücksichtigung von Behinderung darstellt.
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<pubDate>Tue, 01 Jan 2013 00:00:00 GMT</pubDate>
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<dc:date>2013-01-01T00:00:00Z</dc:date>
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<title>Formen der Repräsentation und ihre Legitimation</title>
<link>https://refubium.fu-berlin.de/handle/fub188/18580</link>
<description>Formen der Repräsentation und ihre Legitimation
Budde, David
Statt Repräsentation als legitimierendes Element in politischen Strukturen und&#13;
Prozessen zu begreifen, wirft dieses Papier die Frage auf, warum Menschen&#13;
überhaupt den Anspruch bestimmter Akteure anerkennen, in ihrem Namen zu&#13;
sprechen und zu handeln. Die Untersuchung hat zum Ziel, den&#13;
Repräsentationsbegriff für die Politikwissenschaft wieder konzeptuell zu&#13;
öffnen und damit für die Analyse einer Vielzahl von Repräsentationsformen&#13;
anschlussfähig zu machen. Dazu problematisiert sie den Zusammenhang von&#13;
Repräsentation und Legitimation. In einem ersten Schritt wird eine&#13;
handlungstheoretische Definition von Repräsentation entwickelt und&#13;
unterschiedliche Konfigurationen aus Repräsentierten, Repräsentationsmodus und&#13;
Repräsentanten als Formen der Repräsentation typologisiert. In einem zweiten&#13;
Schritt werden mit Hilfe herrschaftssoziologischer Ansätze zwei zentrale&#13;
Legitimationsmechanismen politischer Repräsentation herausgearbeitet: die&#13;
Legitimation über Verfahren und Rechtfertigung und die Legitimation über&#13;
symbolische Macht. Abschließend werden Grundzüge eines Konzepts der&#13;
Legitimation und mögliche Anknüpfungspunkte für die empirische&#13;
Politikwissenschaft diskutiert.
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<pubDate>Tue, 01 Jan 2013 00:00:00 GMT</pubDate>
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<dc:date>2013-01-01T00:00:00Z</dc:date>
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<title>Hannah Arendt und die Aporien der Menschenrechte</title>
<link>https://refubium.fu-berlin.de/handle/fub188/18668</link>
<description>Hannah Arendt und die Aporien der Menschenrechte
Schulze, Anna
Wohlbekannt ist, dass Hannah Arendt der Idee unveräußerlicher Menschenrechte
skeptisch gegenüber- stand. Gemeinhin wird ihre Skepsis durch das empirische
Faktum des Versagens der Menschenrechte während der Zeit des Holocausts
begründet und damit eher auf eine pragmatische Einschätzung zur politischen
Durchsetzbarkeit überstaatlich defi nierter Menschenrechte denn auf eine
philosophische Po- sition zurückgeführt. Diese Lesart der arendtschen
Menschenrechtskritik greift jedoch zu kurz. Der Vorwurf der Un- brauchbarkeit
von Menschenrechten ist eingebettet in Arendts Kritik an der philosophischen
Tradition insgesamt und trägt die Züge von Arendts Auseinandersetzung mit der
Scholastik des Aurelius Augus- tinus und dem Frühwerk Martin Heideggers. Die
vorliegende Arbeit zieht folglich Arendts Augustinus- Dissertation sowie Sein
und Zeit heran, um das philosophische Begründungsgerüst der arendtschen
Menschenrechtskritik herauszuarbeiten. Als deren zentrales Element wird ein
von Arendt immer wieder aufgegriffenes erkenntnistheoretisches Dilemma der
Philosophie und ihres Werkzeugs, der Sprache, he- rausgestellt: die
Unmöglichkeit, das überzeugend zu defi nieren, was jeden Menschen einzigartig
und damit schützenswert macht – sein Personsein. Die philosophische Logik
lässt Menschen immer nur als Bündel von Eigenschaften erscheinen, die für sich
die Schutzwürdigkeit des Einzelnen nicht plausibel machen können, ihr entzieht
sich die durch Einzigartigkeit erst hervorgebrachte Pluralität des politischen
Raumes. So kann eine jede Menschenrechtstheorie als Produkt philosophischer
Abstraktion zwar einen Katalog von Normen aufstellen, doch die eigentliche
Achtung jedes einzelnen Menschen kann sie damit nicht erwirken. Schlimmer
noch, sie hat als Ausgangspunkt ein entpersonalisiertes Menschenbild, an das
sich, mangels intuitiver Erfassbarkeit der Würde des Einzelnen, auch
menschenverachtende Theorien anschließen lassen. In dieser Studie wird Arendts
Beschreibung des Holocaust unter Gesichtspunkten der von ihr all- gemein
formulierten Philosophiekritik untersucht und so der Brückenschlag zwischen
ihren erkennt- nistheoretischen und empirisch-analytischen Aussagen vollzogen.
Die Menschenrechtskritik wird auf diese Weise im begriffl ichen Kosmos Arendts
lokalisiert. Im Anschluss daran wird ein weites Konzept des „Rechts auf
Rechte“ vorgestellt, welches der von Arendt formulierten These Rechnung trägt,
der blinde Punkt der Philosophie hinsichtlich der Perso- nalität des Einzelnen
könne nur kompensiert werden durch die Schaffung eines politischen Raums, in
welchem der lebensweltliche Umgang der Menschen miteinander einen zweiten
Erkenntnismodus jen- seits der philosophischen Logik eröffne. Eine Begrenzung
des „Rechts auf Rechte“ auf einen formal- juristischen Status erscheint vor
diesem Hintergrund unzulässig, da die Anerkennung seiner Rechtsfä- higkeit für
das Subjekt politische Rahmenbedingungen voraussetzt, in denen dieses seinen
Mitmenschen das eigene Personsein stets offenbaren kann – ein Anspruch mit
weitreichenden Implikationen für die Beschaffenheit politischer Gemeinwesen
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<pubDate>Thu, 01 Jan 2015 00:00:00 GMT</pubDate>
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<title>Im Zwielicht der Ideologie</title>
<link>https://refubium.fu-berlin.de/handle/fub188/18750</link>
<description>Im Zwielicht der Ideologie
Neubauer, Sebastian
Die Theorie Louis Althussers, seit je her politisch wie theoretisch äußerst&#13;
umstritten, verschwand in der Folge des von Althusser im Jahre 1980 begangenen&#13;
Mordes an seiner Frau Hélène von der Bildfläche. Darüber geriet in&#13;
Vergessenheit, dass Althusser den für die jüngere Theoriegeschichte&#13;
entscheidenden Übergang von einem marxistischen zu einem post-marxistischen&#13;
bzw. postmodernen Paradigma markiert. Dieser Wendepunkt findet seinen wohl&#13;
klarsten Ausdruck in der von Althusser in ‚Ideologie und ideologische&#13;
Staatsapparate‘ betriebenen Einführung der Kategorie des Subjekts als im&#13;
Zeichen der Herrschaft produziertes. Der vorliegende Beitrag untersucht die&#13;
theoretische Qualität und die ideengeschichtlichen Grundlagen des sich in&#13;
diesem Text vollziehenden Paradigmenwechsels und bietet dabei eine&#13;
grundlegende Reinterpretation von Althussers Thesen. Der methodische&#13;
Ausgangspunkt hierfür ist (1.) die in den letzten Jahren erfolgte&#13;
Veröffentlichung des umfangreichen Nachlasses sowie die beginnende Verwandlung&#13;
des Themenkomplexes Althusser in historisches Material. Darauf aufbauend wird&#13;
ein bis heute nahezu unbekannter Aspekt der Arbeit Althussers ins Zentrum&#13;
gerückt: Dessen intensive Auseinandersetzung mit der politischen Philosophie&#13;
der Frühen Neuzeit, besonders mit der Lehre vom Gesellschaftsvertrag. Vor&#13;
diesem Hintergrund wird (2.) eine Reinterpretation von ‚Ideologie und&#13;
ideologische Staatsapparate‘ durch Althussers eigene umfangreiche&#13;
ideengeschichtliche Studien vorgenommen. Es wird gezeigt, dass für Althusser&#13;
die Lehre vom Gesellschaftsvertrag den Kontext der Ideologie abgibt und dass&#13;
dessen eigene Thesen über die Ideologie und das Subjekt eine vermittels des&#13;
Hobbesschen Modells vom Gesellschaftsvertrag geleistete Dekonstruktion eben&#13;
dieser philosophischen Tradition darstellen. Damit wird offenbar, dass für&#13;
Althusser die Frage der Ideologie die klassische politische Frage nach dem&#13;
Staat, der Souveränität und der Befriedung der Gesellschaft ist. In einem&#13;
weiteren Schritt wird (3.) unter Einbeziehung der nachgelassenen Schriften&#13;
untersucht, inwiefern es sich bei dieser aus dem politischen Denken der Frühen&#13;
Neuzeit gewonnen Theorie um eine (marxistische) Theorie der Ideologie handelt.&#13;
Abschließend wird (4.) eine gegenseitige Konfrontation der Ergebnisse des&#13;
vorliegenden Beitrags mit der Weiterentwicklung von Althussers Thesen über das&#13;
Subjekt und Ideologie durch dessen Schüler Michel Foucault vorgenommen. Im&#13;
Zuge des vorliegenden Beitrags wird ersichtlich, dass sich Althussers eigene&#13;
Theorie aus einem spannungsreichen und produktiven Wechselverhältnis zwischen&#13;
einer marxistisch inspirierten Lektüre der klassischen politischen Denker der&#13;
Frühen Neuzeit und dem Einspielen von aus dem politischen Denken dieser Epoche&#13;
gewonnen Elementen in die marxistische Theorie erhebt. Es zeigt sich dabei,&#13;
dass gerade dieses Wechselspiel Althussers Beiträgen zur marxistischen Theorie&#13;
ihre bis heute andauernde Stoßkraft verlieh.
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<pubDate>Tue, 01 Jan 2013 00:00:00 GMT</pubDate>
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<dc:date>2013-01-01T00:00:00Z</dc:date>
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