id,collection,dc.contributor.author,dc.date.accessioned,dc.date.available,dc.date.issued,dc.description.abstract[de],dc.description.edition,dc.format.extent,dc.identifier.isbn,dc.identifier.uri,dc.language,dc.relation.ispartofseries,dc.rights.uri,dc.subject,dc.subject.ddc,dc.title,dc.title.subtitle,dc.type,dcterms.accessRights.openaire,refubium.affiliation.other,refubium.affiliation[de],refubium.mycore.derivateId,refubium.mycore.fudocsId,refubium.series.issueNumber[],refubium.series.name "2a9f676e-80c0-40ea-b13f-7424152edcb2","fub188/17704","Montenbruck, Axel","2018-06-08T07:52:52Z","2015-12-23T12:39:50.281Z","2016","Die Interpretation der „Grundelemente“ steht im Mittelpunkt. Zwar prägen vor allem die vielfältigen „juristischen Perspektiven“ das Herangehen. Aber als Diskussionsebene dient diejenige der vorrechtlichen Sichtweise des „Präambel Humanismus“. Aus semi-religiöser Sicht sorgt dabei die Idee der Versöhnung für den durchgehenden roten Faden. Ethiker wiederum könnten insbesondere an der Deutung der Gerechtigkeit interessiert sein. Die dritte Auflage bietet insgesamt erheblich erweiterte Ausführungen, nachdem die zweite Ausgabe nur wenige Ergänzungen enthielt. Um fast hundert Seiten ist die dritte Auflage angewachsen. So wird zum Rechtsinstitut der „Mediation“, deren Art und deren wachsende Bedeutung auf die Definition der entsprechenden Europäischen Richtlinie verwiesen. Auch war die Idee der „Versöhnungsperson“ zusätzlich und unter anderem mit dem „Menschenbild der EU-Grundrechtecharta“ zu erläutern. Das deutsche Strafprozessrecht enthält ferner jetzt auch eine Regelung der Rechtsfrieden stiftenden „Vereinbarung“, die üblicherweise zumindest mit einem Teilgeständnis des Angeklagten einhergeht. Zudem ist der deutsche Leitgedanke des Schuldprinzips im Lichte des Bundesverfassungsgerichts zu vertiefen. Ebenso war für das Verständnis des Strafens im weiteren Sinne auch die deutsche Sicherungsverwahrung noch einmal zu beleuchten. Nicht zuletzt aber ist die Gelegenheit der Neuauflage zu nutzen, die Frage nach Idee der Gerechtigkeit noch einmal zu vertiefen. So ist die „Uridee des Ausgleichens“ deutlicher noch herauszustellen. Zu überlegen ist auch, ob der Gleichheit als dem systemischen Kern der Gerechtigkeit nicht strukturell die Rolle eines weltlichen „heiligen Geistes“ zu kommt. Die Idee der Gerechtigkeit könnte insofern die Aufgabe wahrnehmen, Antagonismen zu überbrücken, etwa denjenigen von individueller Freiheit und kollektiver Solidarität. Ansonsten ist zu versuchen, die Mehrschichtigkeit der Idee der Gerechtigkeit noch schärfer herauszustellen.","5. erweiterte Auflage","640 Seiten","978-3-946234-50-0","https://refubium.fu-berlin.de/handle/fub188/18899||http://dx.doi.org/10.17169/refubium-22579","ger","urn:nbn:de:kobv:188-fudocsseries000000000065-7","http://www.fu-berlin.de/sites/refubium/rechtliches/Nutzungsbedingungen","Rechtsanthropologie||Demokrat||Strafidee||Rechtsperson||Streitvermeidung||Bürgerstrafe||Menschenbild||Geständnis||Freiheitsverzicht||Schädigungsverbot","200 Religion::210 Religionsphilosophie, Religionstheorie::210 Religionsphilosophie, Religionstheorie||100 Philosophie und Psychologie||300 Sozialwissenschaften::340 Recht","Zivile Versöhnung","Ver-Sühnen und Mediation, Strafe und Geständnis, Gerechtigkeit und Humanität aus juristischen Perspektiven","Buch","open access","Strafrecht:::f8e1e58b-fd55-4c84-b4fe-ff880551f2d2:::0","Rechtswissenschaft","FUDOCS_derivate_000000005859","FUDOCS_document_000000023652","2","Schriftenreihe Zivilreligion - eine Rechtsphilosophie als Kulturphilosophie. Bd. I - IV"